Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) hat am 11. Dezember 2023 straf- und beamtenrechtliche Ermittlungen gegen einen 22-jährigen Auszubildenden eingeleitet.
Am selben Tag war nach Hinweisen anderer Auszubildender an der Polizeifachschule Schneeberg bekannt geworden, dass ein Polizeimeisteranwärter einen anderen Polizeischüler seiner Lehrgruppe in den zurückliegenden Wochen wiederholt verbal rassistisch beleidigt haben soll.
Leitende Polizeidirektorin Marika Schwanitz, welche die Ausbildung angehender Polizistinnen und Polizisten an den drei Polizeifachschulen der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) verantwortet, positioniert sich unmissverständlich: „Rassismus und Gedankengut, das den Nationalsozialismus verherrlicht, haben in der sächsischen Polizei keinen Platz. Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) wird den Sachverhalt mit aller Konsequenz verfolgen.“
Die Straftaten sollen nach derzeitigem Kenntnisstand innerhalb des Ausbildungsbetriebs an der Polizeifachschule Schneeberg geschehen sein, beispielsweise in Umkleideräumen. Der Geschädigte ist 20 Jahre alt. Täter und Opfer sind deutsche Staatsbürger.
Die Kriminalpolizei der Polizeidirektion Chemnitz hat die weiteren Ermittlungen übernommen, unter anderem zum Vorwurf der Volksverhetzung gemäß Paragraph 130 des Strafgesetzbuches. Das Ergebnis der Ermittlungen bleibt abzuwarten.
Dem Beschuldigten wurde das Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Er darf bis auf weiteres nicht mehr am Ausbildungsbetrieb teilnehmen. Weitere beamtenrechtliche Schritte werden geprüft.
Hintergrundinformationen
Der Tatverdächtige sowie der Geschädigte wurden zum 1. September 2023 in den Polizeidienst eingestellt. Sie absolvieren seitdem eine 30-monatige polizeifachliche Ausbildung an der Polizeifachschule Schneeberg, um die Befähigung für die Laufbahngruppe 1.2 der Polizei (ehem. mittlerer Polizeivollzugsdienst) zu erlangen.
Bedienstete der Polizei Sachsen im Status eines Beamten auf Widerruf können bei Vorliegen entsprechender Sachgründe aus beamtenrechtlicher Sicht grundsätzlich jederzeit entlassen werden.
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