Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 34-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schifffahrtsgericht – erhoben. Der Beschuldigte ist Geschäftsführer einer polnischen Gesellschaft, die Schlauchbootfahrten auf der Neiße anbietet.
Am 28.08.2021 gegen 10:50 Uhr soll ein mit der Steuerung eines Schlauchbootes unerfahrener 62-jähriger Geschädigter zusammen mit drei Arbeitskollegen, die ebenfalls nicht über Erfahrungen im Umgang mit Schlauchbooten verfügten, weniger als 100 Meter oberhalb des Wehres Koselice von einer Steganlage aus ein Schlauchboot der vom Beschuldigten vertretenen Gesellschaft bestiegen haben, um damit die Neiße flußabwärts in Richtung Hagenwerder Wehr zu fahren.
Die Bootsbesatzung erhielt vor Beginn der Schlauchbootsfahrt von einer Mitarbeiterin der Gesellschaft Rettungswesten überreicht, die von der gesamten Schlauchbootbesatzung während der Fahrt getragen wurden. Außerdem wurde die Bootsbesatzung im Rahmen einer Einweisung darüber informiert, dass die Wehre gerade überfahren werden sollten. Ein Hinweis auf den hohen Wasserstand der Neiße, damit verbundene Gefahren, insbesondere beim Überfahren des Wehres, oder auf die Möglichkeit, die Bootsfahrt unterhalb des Wehres zu starten, soll die Schlauchbootbesatzung vor Fahrtantritt nicht erhalten haben.
Auf Grund der Unerfahrenheit der Bootsbesatzung und der unzureichenden Einweisung steuerte das Schlauchboot schräg auf das Wehr zu und wurde bei der Weiterfahrt über das Wehr rückwärts eingedreht, wodurch das Heck in Höhe der Wasserwalze ins Wasser eintauchte. Dies hatte zur Folge, dass der hinten sitzende Geschädigte aus dem Schlauchboot gerissen wurde. Beim Versuch, ans Ufer zu schwimmen, geriet der Geschädigte in die Wasserwalze, wodurch er so lange unter Wasser gedrückt wurde, dass der Tod durch Ertrinken eintrat.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, es als verantwortlich Handelnder der Bootsverleihgesellschaft unterlassen zu haben, die Befahrung des Wehres mit dem Schlauchboot durch eine unerfahrene Bootsbesatzung zu verhindern, obwohl ihm der hohe Wasserstand der Neiße am Unfalltag bekannt war und sich ihm die damit einhergehenden Gefahren aufdrängen mussten.
Insbesondere soll der Beschuldigte es unterlassen haben, seinen vor Ort anwesenden Mitarbeitern aufzugeben, die Schlauchbootbesatzung vor Fahrtantritt auf die mit dem erhöhten Wasserstand der Neiße verbundenen Gefahren und die Möglichkeit hinzuweisen, die Fahrt auf der Neiße erst unterhalb des Wehres zu beginnen.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat Angaben zum Sachverhalt gemacht und den Tatvorwurf bestritten. Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
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