Am Mittwoch(22.11.2023) überwachten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Dresden den Reiseverkehr am Bahnhof Dresden-Neustadt. Gegen 10:45 Uhr fiel den Beamten eine Person auf, welche sie anschließend einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Wie sich kurz darauf herausstellte, hatten die Einsatzkräfte der Bundespolizei den richtigen „Riecher“.
Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der deutsche Staatsangehörige mit einem Haftbefehl gesucht wird. Bereits im Dezember letzten Jahres wurde der 46-Jährige durch das Amtsgericht Dresden wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er die Geldstrafe aber bisher nicht bezahlte, wurde er mit einem Haftbefehl gesucht.
Die Geldstrafe in Höhe von 1.200,-Euro bezahlte der 46-Jährige auch diesmal nicht, weshalb er jetzt eine 120-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt verbüßt.
Es gibt 3 Kommentare
Dieses durch den Eugeniker Garrett Hardin im letzten Jahrhundert herbeifabulierte und von finanzstarken nordamerikanischen Thinktanks in den Neoliberalismus hineinparanoisierte Überhandnehmen des Trittbrettfahrer-Effektes bei öffentlichen oder Allmende-Gütern sorgt in der Realität für überfüllte Gerichte und Gefängnisse sowie verzögerte sowie verjährende Prozesse gegen Großkriminelle.
Die übrigens aus finanziellen Gründen für Schwarzfahren und andere, Ersatzfreiheitsstraßen nach sich ziehende, Straftaten nicht ins Gefängnis müssen.
Damit es nicht überhand nimmt und man eine Ultima Ratio hat.
Was für eine Verschwendung von Steuergeld. Wegen Schwarzfahrens kann die SteuerzahlerÏn hier 120 Tage mal 160€ (so viel kostet ein Gefangener in Sachsen pro Tag) also 19.200 Euro bezahlen. Warum?