Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 59-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u. a. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwölf Fällen erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen August 2019 und Januar 2021 eine zu den Tatzeiten 5-7-jährige Geschädigte in seiner Wohnung in Dresden in vier Fällen sexuell missbraucht zu haben.

Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, eine weitere, zu den Tatzeiten 12 bzw. 13-jährige Geschädigte vom Frühjahr 2022 bis März 2023 u. a. in seiner Wohnung in Dresden und in einer Wohnung in der Oberlausitz in acht Fällen sexuell missbraucht zu haben.

Der Beschuldigte wurde am 20.03.2023 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 21.03.2023 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist bereits einschlägig vorbestraft. Er hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


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