Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 23-jährigen Georgier und einen 24-jährigen Tadschiken Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge erhoben.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, vor dem 13.07.2023 den Entschluss gefasst zu haben, sich durch das Verbringen sichtvermerkpflichtiger Personen aus verschiedenen Staaten in das Bundesgebiet eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen. Dabei sollen die Beschuldigten gewusst haben, dass die von ihnen beförderten Personen in der Bundesrepublik Deutschland nicht über die erforderlichen Einreise- und Aufenthaltstitel verfügten.
In Umsetzung dieses gemeinsamen Tatplanes sollen die Beschuldigten am 13.07.2023 gegen 06:00 Uhr mindestens sieben Schleusungswillige (u. a. türkischer und afghanischer Nationalität) mit einem von dem georgischen Beschuldigten gesteuerten Kleintransporter über die BAB 17 bei Bad Gottleuba-Berggießhübel aus der Tschechischen Republik kommend in das Bundesgebiet verbracht haben.
Nachdem der georgische Beschuldigte bemerkte, dass er von einer folgenden Polizeistreife einer Kontrolle unterzogen werden sollte, beschleunigte er und versuchte, sich so der Feststellung zu entziehen. Dabei kam er bei Bahratal von der Fahrbahn ab und überschlug sich mit dem von ihm gesteuerten Transporter mehrfach. Dies hatte zur Folge, dass sich die im Fahrzeug ungesichert transportierten Geschleusten schwer verletzten. Eine 44-jährige türkische Geschleuste erlag ihren schweren Verletzungen und verstarb noch am Unfallort.
Der tadschikische Beschuldigte soll die Fahrt des georgischen Beschuldigten mit einem anderen Transporter begleitet und diesen durch Zusendung von Informationen während der Fahrt bei der Einschleusung unterstützt haben.
Die Beschuldigten wurden am 13.07.2023 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Pirna am 14.07.2023 Haftbefehl gegen die Beschuldigten erlassen. Die Beschuldigten befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der georgische Beschuldigte ist bereits wegen Einschleusens von Ausländern vorbestraft und stand aufgrund dieser Verurteilung unter Bewährung. Der tadschikische Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Die Beschuldigten haben zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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