Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 43-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Riesa – Strafrichter – wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung erhoben.
Der Beschuldigte soll am 02.11.2022 gegen 07:50 Uhr mit einem Lkw in Riesa auf der Friedrich-List-Straße aus Richtung der B 169 mit dem Ziel gefahren sein, nach rechts auf die Lommatzscher Straße einzubiegen. Die zur Tatzeit 71-jährige Geschädigte fuhr mit ihrem Fahrrad in gleicher Richtung auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg.
Als das Lichtzeichen auf grün schaltete, sollen die Geschädigte und der Beschuldigte in den Einmündungsbereich der Kreuzung gefahren sein. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die Geschädigte übersehen zu haben, sodass es zum Zusammenstoß kam. Die Geschädigte verstarb trotz des Versuches der Reanimation noch an der Unfallstelle.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat Angaben zum Sachverhalt gemacht und angegeben, die Geschädigte nicht gesehen zu haben. Der Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.
Das Amtsgericht Riesa wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Riesa bestimmt.
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