Am Mittwoch (02.08.2023) zog ein 46-Jähriger im Hauptbahnhof Dresden das Interesse der Bundespolizei auf sich.
Gegen 13:00 Uhr beobachtete eine Streife der Bundespolizeiinspektion Dresden den 46-Jährigen, welcher offensichtlich alkoholisiert war und mit einer Flasche Bier in der Hand durch den Dresdner Hauptbahnhof spazierte. Als er gegenüber einer Reisenden aufdringlich wurde, schritten die Beamten ein und kontrollierten die Person.
Der Aufforderung sich auszuweisen kam die Person vorerst nicht nach und schrie die Beamten an, dass er deutscher Staatsbürger sei. Unbeeindruckt davon führten die Bundespolizisten ihre Kontrolle weiter fort.
Dabei stellte sich heraus, dass gegen den deutschen Staatsangehörigen zwei Haftbefehle wegen Beleidigung und Trunkenheit im Verkehr vorlagen. Der 46-Jährige wurde durch das Amtsgericht Pirna im Jahr 2021 jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt, welche er bisher nicht bezahlte.
Die Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5.400, – Euro bezahlte er auch diesmal nicht, weshalb er jetzt eine 110-tägige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis verbüßt.
Da der 46-Jährige während seines Aufenthaltes bei der Bundespolizei in die Gewahrsamszelle urinierte, erwartet ihn demnächst noch eine Rechnung für die anschließend durchgeführte Sonderreinigung der Zelle.
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