Rassistisch motivierte Straftaten zu bekämpfen und konsequent zu verfolgen, ist eine wichtige Aufgabe aller Strafverfolgungsbehörden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen haben daher für die Staatsanwaltschaften und die Behörden des Polizeidienstes einen gemeinsamen Leitfaden zur Verfolgung rassistisch motivierter Straftaten erstellt. Der Leitfaden folgt den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Der Leitfaden soll die Handlungssicherheit von Mitarbeitern der Polizei und der Staatsanwaltschaften bei der Bearbeitung von politisch motivierten Straftaten stärken. Zugleich soll durch den Leitfaden jungen Polizisten und Staatsanwälten das notwendige Fachwissen vermittelt werden, um auch bei unklarer oder mehrdeutiger Motivlage rassistisch motivierte Straftaten sicher zu identifizieren. Hierzu enthält der Leitfaden eine umfangreiche und konkrete Indikatorenliste sowie Hintergrundinformationen zum gesamten Themenbereich.
Der Leitfaden wurde von den Spezialabteilungen bei Polizei und Justiz aus dem Bereich der politisch sowie rassistisch motivierten Kriminalität entwickelt. Er soll flächendeckend zum Einsatz kommen. Von der Aufnahme und Erstbearbeitung von Strafanzeigen bis zum Verfahrensabschluss wird dadurch gewährleistet, dass rassistisch motiviertes Verhalten der Täter erkannt, erfasst und im Blick behalten wird.
Der Leitfaden ist nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt und daher nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen.
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