Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen gemeinschädlichen Sachbeschädigung abgeschlossen.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 23.08.2022 gegen 11:40 Uhr gemeinsam die Gemäldegalerie „Alte Meister“ in Dresden betreten zu haben. Dort sollen eine 22-jährige Beschuldigte und ein 29-jähriger Beschuldigter gegen 12:10 Uhr unter Einsatz von Sekundenkleber jeweils ihre Hände an den Rahmen des Gemäldes „Sixtinische Madonna“ geklebt haben.
Hierdurch entstand am Rahmen des Gemäldes ein Sachschaden von etwa 2.300 Euro (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen vom 24.11.2022, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).
Ein weiterer Beschuldigter (23 Jahre) soll den am Rahmen des Gemäldes klebenden Beschuldigten ein Transparent mit der Aufschrift „Letze Generation“ gereicht haben.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen die 22-jährige Beschuldigte und den 29-jährigen Beschuldigten im Strafbefehlswege jeweils eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro zu verhängen.
Das Verfahren gegen den 23-jährigen Beschuldigten wurde eingestellt, da dieser Beschuldigte im Ergebnis umfangreicher Ermittlungen nicht eindeutig als Tatverdächtiger identifiziert werden konnte.
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