Die Polizeidirektion Leipzig hat in zehn Medieninformationen, auf ihrer Homepage und über den Kanal der Polizei Sachsen im Kurznachrichtendienst Twitter umfangreich zum Einsatz berichtet. Der Einsatzdimension an sich bedingt, der unzähligen notwendigen polizeilichen Maßnahmen und zahlreicher zu verzeichneter Straftaten wurde eine Nachbereitungsgruppe am vergangenen Montag ist Leben gerufen, die das Einsatzgeschehen auswertet, um den vielen Fragen der Medien sowie aus dem politischen Raum mit einer Sondersitzung des Innenausschusses im Sächsischen Landtag gerecht zu werden.

Das Einsatzwochenende war in der Hinsicht ein Besonderes, weil zu mehreren Großveranstaltungen ein Versammlungsgeschehen stattfinden sollte, zu dem auch gewaltbereite und gewaltsuchende Personen nach Leipzig reisen und Straftaten begehen wollten. Die Polizei musste sich also auf ein Protestgeschehen mit teilweise unfriedlichem Verlauf und hohem Schadenspotenzial einstellen.

Die Ereignisse am Mittwoch, den 31. Mai 2023 und Freitag, den 2. Juni 2023 bestätigten dann die Gefahrenprognose. Auf Basis dieser wurde das Versammlungsrecht in Bezug auf öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, welche sich inhaltlich auf den Antifa-Ost-Prozess bezogen, an diesem Wochenende eingeschränkt. Für den 3. Juni 2023 waren 14 Versammlungen angezeigt worden, ein Teil davon wurde im Vorfeld abgesagt, ein Teil fand aus unbekannten Gründen nicht statt und andere wiederum verliefen störungsfrei.

Versammlungen im Kontext des Protestes waren verboten worden. Bei einer Versammlung am 3. Juni 2023, die sich gegen das Versammlungsverbot richtete, der aber eine Anschlussfähigkeit zum verbotenen Protestgeschehen bescheinigt werden konnte, kam es zu im zeitlichen Umfang zwar kurzen, aber sehr gewaltvollen Ausschreitungen, welche schließlich beendet wurden und in einer Umschließung von rund 1.000 Personen mündeten. Danach kehrte Ruhe ein.

Mit Einbruch der Dunkelheit formierten sich im Süden des Leipziger Stadtgebietes an verschiedenen Stellen gewalttätige Gruppen in einer Gesamtanzahl von in etwa 300 Personen. Im Verlauf des 4. Juni 2023 waren dann keine Störungen mehr zu verzeichnen.

Im Folgenden werden Informationen zu den im Schwerpunkt aufgetretenen Frageinhalten veröffentlicht. Die Zahlen stellen überwiegend nur einen Stand (8. Juni 2023) dar, der sich zukünftig noch ändern kann. Schon aufgrund der Anzahl der beteiligten Personen, der Einsatzkräfte und der beteiligten Bundesländer ergibt sich immer wieder eine Informationserweiterung. So wird beispielsweise aktuell von einer höheren Teilnehmerzahl bei der in Rede stehenden Demonstration ausgegangen, als zunächst mit 1.500 angegeben.

Ermittlungsgruppe ins Leben gerufen

Im Zusammenhang mit dem Protestgeschehen nach der Urteilsverkündung am 31. Mai 2023 im sogenannten „Antifa-Ost-Prozess“ kam es in Leipzig zu einer Vielzahl an Straftaten, einschließlich von zielgerichteten Gewaltstraftaten gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Im Ergebnis des Einsatzwochenendes sind mehrere Haftbefehle in Vollzug gesetzt worden. Aufgrund des Umfanges der nunmehr aktuell über 100 registrierten Straftaten steht die Polizei vor komplexen und nicht nur kurzfristigen Ermittlungsmaßnahmen, sodass die Polizeidirektion Leipzig eine Ermittlungsgruppe ins Leben gerufen hat, in der gegenwärtig über 20 Beamtinnen und Beamte arbeiten.

Kontrollstellen

Beginnend ab den frühen Morgenstunden des 3. Junis 2023 hatten Einsatzkräfte der Polizei an den Hauptverkehrsstraßen, die in die Stadt hineinführen, Kontrollen durchgeführt. Diese wurden gegen 14:00 Uhr beendet. Im Zuge dessen fanden über 300 Identitätsfeststellungen statt. In knapp über 70 Fällen wurden Sachen und/oder mitgeführte Gegenstände und etwa ein Dutzend Personen durchsucht. Im Sachzusammenhang wurden 20 Platzverweise/Aufenthaltsverbote ausgesprochen.

Verletzte Polizeibeamte

Über das Einsatzwochenende vom Freitag zum Sonntag wurden 51 Polizisten verletzt, bei 48 davon besteht ein direkter Bezug zum Einsatzgeschehen. In der Nacht vom 2. Juni zum 3. Juni 2023 wiesen 23 verletzte Polizeibeamte verschiedene Verletzungen auf, so zum Beispiel Knalltraumas, Prellungen und Hämatome, denen ursächlich Stein-, Flaschen- sowie Böllerwürfe zugrunde lagen.

Am Samstag, den 3. Juni 2023 wurden 28 Beamte verletzt. Auch an diesem Tag entstanden die verschiedenen Verletzungsbilder (z. Bsp. Prellungen, Knalltrauma, Schnittverletzungen, Schmerzen) schwerpunktmäßig durch Angriffe (Schläge/Tritte), Widerstände sowie infolge von Stein-, Flaschen- sowie Böllerwürfen.

Fünf Beamte mussten noch unmittelbar im Einsatz ambulant und zwei Beamte stationär behandelt werden. Fünf Beamte waren nicht mehr dienstfähig.

Beseitigung von möglichen Gefahrenquellen

Vor dem Einsatz hat die Polizeidirektion Leipzig der Stadt Leipzig verschiedene Gefahrenquellen zur Beseitigung im Leipziger Süden mit Schwerpunkt im Stadtteil Connewitz – wie Bauschuttcontainer und gelockerte Steine auf Gehwegen – übermittelt und um Leerung bzw. Räumung von Papier- und Glascontainer gebeten. Im Einsatz dann erfolgte eine enge Abstimmung mit dem Stadtordnungsdienst bzw. der Stadtreinigung, da immer wieder Depots aufgefunden wurden, die entfernt werden mussten. Die Bereinigung erfolgte, soweit möglich, zumeist lageangepasst unmittelbar. Eine genauere Auswertung zur Anzahl der aufgefundenen Depots ist nicht möglich.

Bei Baustellensicherungseinrichtungen erfolgte überwiegend keine Bereinigung, da diese der Sicherheit der Baustelle dienen und zumindest gefahrenminimierend im täglichen Leben wirken sollen. In diesem Zusammenhang vertritt die Polizeidirektion Leipzig grundsätzlich die Auffassung, dass diejenigen, die strafbare Handlungen unter Zuhilfenahme von Gegenständen begehen, ursächlich handeln. Durch die alleinige Existenz von Sicherungs- und Absperrmaterial ist aus unserer Sicht keine Gefahr zu begründen.

Medienschutz

Die Polizeidirektion Leipzig hatte zur Unterstützung für Medienschaffende drei Medienschutzteams im Einsatz, die auch einen Journalisten eines Radiosenders und eines Zeitungsmagazins während der Auseinandersetzungen aus dem Gefahrenbereich holten. Zwei Fahrzeuge einer Medienschutzkomponente wurden während der Angriffe beschädigt. Die Erreichbarkeit der Stabsstelle Kommunikation ist vielen Journalisten bereits bekannt.

Ansonsten ist die mobile Rufnummer der Stabsstelle Kommunikation auch immer der Einsatzleitung bekannt, sodass über anwesende Polizeikräfte Kontakt aufgenommen werden kann, wenn Probleme auftauchen oder Journalisten Hilfe brauchen. Grundsätzlich erfolgte aber keine aktive Anforderung durch Medienschaffende. Im Zusammenhang mit dem Einsatz geschilderte Kritik nimmt die Leipziger Polizei ernst und wird dazu auch in den Austausch mit dem Verband gehen.

Umschließung von Personen im Bereich Heinrich-Schütz-Platz

Nach Angriffen auf Einsatzkräfte und Sachbeschädigungen unter anderem an geparkten Fahrzeugen konnte durch Einsatzkräfte um 18:28 Uhr eine große Personengruppe auf dem Heinrich-Schütz-Platz festgesetzt und umschlossen werden.

Nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft Leipzig wurden die Personen zum Zwecke der Identitätsfeststellung für die Strafverfolgung vor Ort festgehalten. Dieser Entscheidung liegt der Anfangsverdacht unter anderem eines schweren Landfriedensbruchs, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der gefährlichen Körperverletzung zugrunde. Nachfolgend wurde eine richterliche Entscheidung eingeholt.

Mittels dokumentierter Durchsagen über Lautsprecherkraftwagen der Polizei wurden die Entscheidungen und Maßnahmen der Polizei gegenüber den Eingeschlossenen über den Abend bzw. die Nacht verteilt, mitgeteilt. Für die notwendigen strafprozessualen Maßnahmen wurden aufgrund der geschätzten Personenzahl Bearbeitungsstrecken aufgebaut. Diese mussten eingerichtet und gesichert werden, da Störaktionen erfolgten. So wurde aus einer Personengruppe heraus mehrfach versucht, die Umschließung zu durchbrechen, was Einsatzkräfte durch die Anwendung unmittelbaren Zwangs verhinderten.

Kurz nach 21 Uhr wurde mit der Identitätsfeststellung der ersten eingeschlossenen Personen begonnen. Teilweise mussten die Personen mittels unmittelbaren Zwangs den polizeilichen Maßnahmen zugeführt werden. Zudem versuchten Personen in der Umschließung mehrfach, Kleidungsstücke zu verbrennen. Einsatzkräfte fanden Steine, Vermummungsgegenstände sowie Teleskopschlagstöcke.

Mit Kenntnis, dass sich Jugendliche in der Umschließung befinden, wurden diese beschleunigt bearbeitet. Zudem wurden Einsatzkräfte in den Park entsandt, um Jugendliche zu lokalisieren und vorrangig der Identitätsfeststellung zu zuführen. Mangels Kooperationsbereitschaft und aufgrund von Vermummung führte dies nicht zum Erfolg.

Zur Beschleunigung der Bearbeitung wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft die Arbeitsweise mehrfach angepasst. So hatte sich im Verlauf der Maßnahmen herausgestellt, dass sich deutlich mehr Personen in der Umschließung befanden. Die parkähnliche Gestaltung des Heinrich-Schütz-Platzes mit zahlreicher Vegetation, sowie der Umstand, dass sich einige Personen in das »Buschwerk« zurückgezogen hatten, führten zu einer zunächst geringer geschätzten Anzahl. Es wurden weitere Einsatzkräfte und Gefangenentransporter eingesetzt.

Insgesamt 112 Personen wurden zum Zentralen Polizeigewahrsam verbracht. Davon wurden 82 Personen in Gewahrsam genommen zur Gefahrenabwehr, wobei für fünf der längerfristige Gewahrsam nach richterlicher Vorführung angeordnet wurde. Alle Weiteren wurden in bzw. bis in die Morgenstunden wieder entlassen. 30 Personen wurden vorläufig festgenommen, von welchen der überwiegende Teil am 4. Juni 2023 wieder entlassen und für mehrere Beschuldigte durch die StA Leipzig Haftanträge gestellt wurden (siehe unten).

Alle restlichen Personen wurden nach der Identitätsfeststellung vor Ort entlassen. Als Beweismittel im Strafverfahren wurden Handys in dreistelliger Zahl beschlagnahmt bzw. sichergestellt. Kurz nach 05:00 Uhr waren alle Personen vor Ort bearbeitet und keiner befand sich mehr in der Umschließung.

Aufgrund von Hinweisen, dass an der Örtlichkeit der Umschließung Personen Gegenstände bzw. Beweismittel vergraben haben sollen, wurde der Ort gesichert und am 4. Juni 2023 kriminaltechnisch untersucht. Die Kriminalpolizei fand dabei unter anderem diverse Kleidungsstücke und zerstörte Mobiltelefone.

Im Verlauf des Abends erschienen mehrere Rechtsanwälte am Ort, denen man die Verfahrensweise darlegte und nach Abarbeitung in der Bearbeitungsstrecke persönlichen Kontakt zu deren Mandanten ermöglichte. Bestand telefonischer Kontakt zwischen Rechtsanwälten und in der Umschließung befindlichen Mandanten, erfolgte hier die Bearbeitung ebenfalls prioritär.

An der Umschließung wurde schlussendlich durch die Einsatzkräfte bei über 1.040 Personen eine Identitätsfeststellung durchgeführt. Darunter befanden sich zwei Kinder; die Entlassung erfolgte vor Mitternacht. Auch sind mehr als 80 Jugendliche (strafmündig) registriert worden. Die Auswertung der Dokumentation ist noch nicht abgeschlossen, so dass weitere Angaben oder Änderungen noch möglich sind.

Nach aktuellem Stand kamen mehr als die Hälfte der Personen in der Umschließung, als auch in der zum Zentralen Polizeigewahrsam Verbrachten, nicht aus Sachsen.

Versorgung

Kurz nach 19 Uhr wurde zur Versorgung der umschlossenen Personen über die Wasserwerke Leipzig ein Trinkwasseranhänger (Kapazität 1.000 Liter) angefordert sowie Trinkbecher zum Einsatzort gebracht. Des Weiteren wurden für die Entsorgung Toilettenkraftwagen eingesetzt bzw. eine Verbringung in umliegende Polizeiliegenschaften ermöglicht.

Nahrungsmittel wurden für die in Gewahrsam genommenen Personen ebenfalls besorgt und im Zentralen Polizeigewahrsam der Polizeidirektion bei Bedarf eingesetzt. Eine medizinische Versorgung wurde durch einen in der Nähe durch die Branddirektion Leipzig eingerichteten Sammelplatz für Verletzte gewährleistet, welcher kurz vor 20:00 Uhr aufgebaut wurde.

Des Weiteren wurde kurz vor 21:00 Uhr ein medizinischer Versorgungspunkt in unmittelbarer Nähe zur Umschließung eingerichtet. Der Polizeidirektion Leipzig liegen keine umfassenden Angaben zu verletzten Teilnehmenden an den Ausschreitungen vor. Aus der Umschließung heraus wurden Notrufe als medizinische Notfälle in einer mittleren einstelligen Zahl registriert. Hintergründe dafür waren mögliche Erschöpfungs- und Unterkühlungserscheinungen.

Während des gesamten Zeitraums wurde mehreren sogenannten „Demosanitätern“ der ungehinderte Zugang zu den umschlossenen Personen gewährt. Diese verpflegten die Personen mit anderweitig organisierten Nahrungsmitteln (Getränke und Mahlzeiten – teilweise Warmverpflegung) und reichten Rettungsdecken. In den frühen Morgenstunden wurden zudem über die Branddirektion Leipzig weitere Decken organisiert, nachdem die Polizeidirektion Leipzig vom Mehrbedarf erfuhr.

Fazit zur Umschließung

Aus Sicht der Polizeidirektion war diese Massenidentitätsfeststellung eine logistische Herausforderung, weil neben der Identitätsfeststellung und der Fertigung von Lichtbildern weitere strafprozessuale Abläufe organisiert werden mussten. Zudem ist zu konstatieren, dass seitens der umschlossenen Personen – bis auf wenige Ausnahmen – keine Kooperationsbereitschaft bestand und dieser Personenkreis den Einsatzkräften teilweise feindlich gegenüber auftrat. Dies erschwerte alle Maßnahmen; Angebote wurden auch nicht angenommen.

Grundsätzlich hat die Polizei auf Bedürfnisse der Personen reagiert und alle, die sich bei den Einsatzkräften gemeldet haben, vorrangig bearbeitet. Minderjährige wurden grundsätzlich priorisiert bearbeitet. Die Auswertung kann bis dato aber nicht bis in den konkreten Einzelfall erfolgen, so dass geäußerte Kritik ernst genommen und die Sachverhaltsaufklärung fortgesetzt wird.

Haftbefehle

Im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen vom späten Freitagabend, 2. Juni 2023 wurde durch die Staatsanwaltschaft gegen fünf Beschuldigte (Alter 20-32) Haftanträge wegen des dringenden Tatverdachts des schweren Landfriedensbruchs und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gestellt. Diese Haftbefehle wurden antragsgemäß am 3. Juni 2023 durch den Bereitschaftsrichter beim Amtsgericht Leipzig erlassen und in Vollzug gesetzt.

Der Haftbefehl gegen einen 20-Jährigen wurde am 5. Juni 2023 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Es sind daher derzeit noch vier Beschuldigte (m25, m28, m28 u. m32) in diesem Zusammenhang in Untersuchungshaft.

Im Kontext mit den gewalttätigen Ausschreitungen am Alexis-Schumann-Platz am 3. Juni 2023 wurde gegen sechs Beschuldigte Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen des Tatvorwurfs des schweren Landfriedensbruchs und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gestellt. Diese haben alle ihre Meldeanschrift nicht in Leipzig bzw. Sachsen sondern im Bundesgebiet.

Gegen drei Beschuldigte (m24, m25, m34) wurde der Haftbefehl antragsgemäß erlassen und in Vollzug gesetzt. Gegen zwei Beschuldigte (w18 und m27) wurde ein Haftbefehl erlassen, aber sogleich gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Gegen einen Beschuldigten (m35) wurde der Haftbefehl mangels Vorliegen von Haftgründen nicht erlassen.

Im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen vom Abend des 3. Juni 2023 in Connewitz wurden zwei Beschuldigte (m33, m36) wegen des dringenden Tatverdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der (versuchten) gefährlichen Körperverletzung festgenommen. Durch die Staatsanwaltschaft wurde am 4. Juni 2023 Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt. Die beiden Haftbefehle wurden antragsgemäß durch den Ermittlungsrichter erlassen und in Vollzug gesetzt.

Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass nach den gewalttätigen Ausschreitungen vom vergangenen Wochenende aufgrund verschiedener Sachverhalte gegen 13 Beschuldigte Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt wurde. Hiervon wurden zwölf Haftbefehle antragsgemäß erlassen. Von diesen wiederum wurden nach jetzigem Stand drei gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

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