Am Freitag (16.06.2023) erhielt die Bundespolizei die Information, dass es in einem Lebensmitteldiscounter im Bahnhof Dresden Neustadt zu einer Diebstahlshandlung gekommen war. Der Tatverdächtige konnte jedoch durch einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes vor Ort festgehalten werden. Bei der anschließenden polizeilichen Überprüfung des 24-Jährigen stellte sich heraus, dass dieser mit einem Haftbefehl gesucht wird.
Der libysche Staatsangehörige wurde am 09.05.2023 rechtskräftig wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt. Da er die vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlte, verbüßt er jetzt eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Dresden.
Am Tag darauf (17.06.2023) stellte das Kontrollpersonal der Deutschen Bahn in der S-Bahn von Meißen in Richtung Bad Schandau einen 27-Jährigen ohne gültige Fahrkarte fest. Bei der anschließenden Personalienfeststellung durch Einsatzkräfte der Bundespolizei stellte sich heraus, dass der deutsche Staatsangehörige aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls durch die Staatsanwaltschaft Dresden gesucht wird.
Während der polizeilichen Maßnahmen verhielt sich der 27-Jährige gegenüber den Beamten äußerst aggressiv, beschimpfte sie durchgehend und kam den Aufforderungen nicht nach. Im weiteren Verlauf forderte er die eingesetzten Beamten mehrmals zu einem Faustkampf auf. Ein anschließend durchgeführter Alkohol- und Drogentest ergab, dass der 27-Jährige alkoholisiert und vermutlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Aufgrund dessen erfolgte die Unterbringung in einem Fachkrankenhaus. Am Folgetag entschied der zuständige Haftrichter über die Unterbringung des 27-Jährigen in einer Justizvollzugsanstalt.
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