Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren gegen einen 33-jährigen Polizeibeamten u. a. wegen des Anfangsverdachts einer Körperverletzung im Amt eingestellt.
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 16.02.2023 gegen 10:00 Uhr einen 19-jährigen Geschädigten, der sich zu diesem Zeitpunkt, die Fahrbahn der Naumannstraße in Dresden blockierend, auf die Straße gesetzt hatte, verletzt zu haben, indem er ihn von der Straße zog und anschließend festgehalten hat.
Der Beschuldigte befand sich zunächst nicht im Dienst. Er stand mit seinem Fahrzeug in der sich aufgrund der Blockade aufgestauten Fahrzeugkolonne und stieg aus, um die Störung des öffentlichen Straßenverkehrs zu beenden. Dabei setzte er sich durch eine Mitteilung gegenüber dem Geschädigten, er sei Polizeibeamter, in den Dienst.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Beschuldigte sich nicht strafbar gemacht hat, sondern erwiesenermaßen unschuldig ist. Im Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass das Verhalten des Beschuldigten gerechtfertigt war. Die maßvolle Anwendung unmittelbaren Zwangs erfolgte zur Beendigung der Störung des öffentlichen Straßenverkehrs und war hierfür geeignet, erforderlich und verhältnismäßig.
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