Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 52-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seine zur Tatzeit 43-jährige Lebensgefährtin am späten Abend des 23.01.2021 in deren Wohnhaus in Nossen nach einem Streit zunächst mehrfach auf unbekannte Weise in das Gesicht und gegen den Körper geschlagen zu haben. Anschließend soll der Beschuldigte die Geschädigte mit Bio-Ethanol übergossen und angezündet haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 26.01.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).
Die Geschädigte erlitt Verbrennungen an 27% der Hautoberfläche, vor allem am Hals, am Oberkörper und an den Armen. Sie schwebte in Lebensgefahr und musste in einer Spezialklinik notoperiert werden. Die Geschädigte wird dauerhaft entstellt bleiben.
Der Beschuldigte soll im Moment der Tat schwerste dauerhafte Verletzungen und den Tod der Geschädigten billigend in Kauf genommen haben. Ein versuchtes Tötungsdelikt war im Ergebnis der Ermittlungen nicht mehr anzunehmen, da der Beschuldigte insoweit strafbefreiend zurückgetreten ist, indem er kurz nach der Tat selbst den Rettungsdienst anrief und hierdurch bewirkt hat, dass die in akuter Lebensgefahr schwebende Geschädigte gerettet werden konnte.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat den Tatvorwurf über seinen Verteidiger bestritten und angegeben, es habe sich um einen Suizidversuch der Geschädigten gehandelt.
Der Beschuldigte befand sich vom 26.01.2021 bis 11.03.2021 in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden hat den Haftbefehl gegen den Beschuldigten am 11.03.2021 aufgehoben, da die Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft aus Sicht des Landgerichts nicht mehr vorlagen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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