Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Ende März 2023 gegen einen 42-jährigen Mann Anklage wegen des Tatvorwurfs des Mordes zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Leipzig erhoben.
Dem aus Sachsen-Anhalt stammenden Angeschuldigten wird durch die Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, am 8. November 2022 in einem Leipziger Hotel eine 31-jährige aus Bulgarien stammende Frau getötet zu haben.
Im Ergebnis der durchgeführten umfangreichen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft abweichend von dem zu Beginn der Ermittlungen erhobenen Tatvorwurf des Totschlags gegen den Angeschuldigten nunmehr den hinreichenden Tatverdacht des Mordes mit den Mordmerkmalen der niederen Beweggründe und der Heimtücke als gegeben angesehen.
Weitere Angaben zum Sachverhalt und zu den Ergebnissen der staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Ermittlungen, welche letztlich zur Anklageerhebung wegen des Tatvorwurfs des Mordes geführt haben, können nicht gemacht werden, da deren Erörterung der Hauptverhandlung vor Gericht vorbehalten bleibt.
Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner vorläufigen Festnahme am 9. November 2022 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Amtsgericht Leipzig vom 10. November 2022 seit diesem Tag ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Auf die vorhergehenden und mit der Staatsanwaltschaft abgestimmten Medieninformationen der Polizeidirektion Leipzig Nr. 489/22 vom 9. November 2022 und Nr. 491/22 vom 10. November 2022 zu dem vorliegenden Tötungsdelikt wird ergänzend Bezug genommen.
Anfragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens werden zuständigkeitshalber an die Pressestelle des Landgerichts Leipzig erbeten.
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