Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden haben die Ermittlungen gegen den 40-jährigen verstorbenen Beschuldigten u. a. wegen des Verdachts des Totschlags und der Geiselnahme in Dresden vom 10. Dezember 2022 (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 675/22 vom 10.12.2022 und die gemeinsamen Medieninformationen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 12.12.2022 und vom 22.12.2022, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de) abgeschlossen.
Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten wurden aus rechtlichen Gründen eingestellt, da der Beschuldigte verstorben ist und somit ein Verfahrenshindernis vorliegt. Im Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der verstorbene Beschuldigte psychisch krank war. Die Ermittlungen haben keine Hinweise auf die Beteiligung weiterer Personen ergeben.
Der Beschuldigte ist bei dem Einsatz des SEK Sachsen in der Altmarktgalerie am 10.12.2022 um 12:23 Uhr durch den Schuss eines SEK-Beamten ums Leben gekommen. Die diesbezüglich gegen einen SEK-Beamten wegen des Verdachts des Totschlags geführten Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Dresden ebenfalls eingestellt.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass der den Schuss abgebende SEK-Beamte erwiesenermaßen unschuldig ist. Es ist davon auszugehen, dass sich der verstorbene Geiselnehmer mit einer 38-jährigen Mitarbeiterin eines sich im Untergeschoss der Altmarktgalerie befindlichen Drogeriemarktes und einem ihn begleitenden Kind als Geiseln im Mitarbeiterbüro des Drogeriemarktes eingeschlossen hatte.
Nach einer Schussabgabe im Mitarbeiterbüro erfolgte der sofortige Notzugriff, in dessen Rahmen der SEK-Beamte aufgrund der erkennbaren unmittelbaren Lebensgefahr für die Geiseln den Geiselnehmer mit einem gezielten Schuss sofort handlungsunfähig machte, um das Leben der Geiseln zu retten. Dabei nahm er tödliche Verletzungen des Geiselnehmers in Kauf. Diese Tat war durch Notwehr in Form der Nothilfe gemäß § 32 Strafgesetzbuch gerechtfertigt.
Die Ermittlungen zur Herkunft der vom Geiselnehmer verwendeten Waffe und der Munition dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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