Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 19-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Meißen – Jugendrichter – wegen des Verdachts der Nötigung u. a. erhoben.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 08.12.2022 in der Zeit zwischen 15:05 Uhr und 17:00 Uhr aufgrund eines zuvor gefassten gemeinschaftlichen Tatplans mit sechs weiteren Beschuldigten (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 24.03.2023, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de) auf die Fahrbahn der Nürnberger Straße, Fahrtrichtung Zellescher Weg an der Lichtzeichenanlage wenige Meter vor der Kreuzung zur Bergstraße in Dresden gesetzt und dabei beide Hände an der Straße angeklebt zu haben, um so die an diesem Nachmittag jenen Straßenzug nutzenden Fahrzeugführer daran zu hindern, mit ihren Kraftfahrzeugen diesen Straßenabschnitt weiter zu befahren und zugleich auf die Klimaveränderung aufmerksam zu machen.
Weiterhin sollen der Beschuldigte und die gesondert verfolgten Beschuldigten insgesamt drei identische Plakate mit der Aufschrift „Was, wenn die Regierung das nicht im Griff hat?“ mit sich geführt haben. Wie vom Beschuldigten beabsichtigt, stauten sich auf der vierspurigen Fahrbahn zunächst unmittelbar vor ihnen vier Kraftfahrzeuge, welche alle dahinter befindlichen Kraftfahrzeuge mangels Ausweich- bzw. Wendemöglichkeiten an der Weiterfahrt hinderten.
Durch diese Blockade konnten insgesamt ca. 40 Fahrzeugführer, die aufgrund der in erster Reihe stehenden Fahrzeuge anhalten mussten, ihre Fahrt nicht fortsetzen.
Darüber hinaus wird dem Beschuldigten noch versuchte Nötigung in zwei Fällen zur Last gelegt.
Ihm wird insoweit vorgeworfen, sich am 07.11.2022 zwischen 09:26 Uhr und 10:20 Uhr mit vier gesondert verfolgten Beschuldigten auf die Fahrbahn der Sonnenstraße / Prielmeyerstraße / Karlsplatz in München und am 21.11.2022 zwischen 07:59 Uhr und 09:33 Uhr mit drei gesondert verfolgten Beschuldigten auf die Fahrbahn der Walther-Rathenau-Straße in Magdeburg gesetzt und dabei eine oder beide Hände auf die Fahrbahn geklebt zu haben, um die zu dieser Zeit die Fahrbahn nutzenden Fahrzeuge an der Weiterfahrt zu hindern und zugleich auf die Klimaveränderung aufmerksam zu machen.
Entgegen der Vorstellung des Beschuldigten und der gesondert Verfolgten gelang es in beiden Fällen nicht, sämtliche Fahrspuren zu blockieren, da die Polizei das Festkleben weiterer unbekannt gebliebener Mittäter verhindern konnte. Zwar staute sich der Verkehr erheblich, eine langsame Weiterfahrt war jedoch in beiden Fällen über eine verbliebene Fahrspur möglich.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.
Das Amtsgericht Meißen wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Meißen bestimmt.
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