Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln weiter gegen eine in Sachsen ansässige 66-jährige Ärztin wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse im besonders schweren Fall in derzeit 162 Fällen.
Ihr wird vorgeworfen, seit Beginn der COVID-19-Pandemie gewerbsmäßig sogenannte Gefälligkeitsatteste ausgestellt zu haben, in denen dem jeweiligen Patienten pauschal und zu Unrecht bescheinigt wird, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kontraindiziert sei, ein unbegrenztes Impfverbot jeglicher Art bestehe oder aus medizinischen Gründen COVID-19-Testungen nur über den Speichel möglich seien (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 30.09.2022, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).
In den 162 Fällen soll die Beschuldigte Einnahmen in Höhe von insgesamt etwa 12.500 Euro erzielt haben.
In dem Verfahren hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden Haftbefehl gegen die Beschuldigte erlassen. Die Beschuldigte wurde gestern Morgen aufgrund des bestehenden Haftbefehls festgenommen. Sie soll noch heute dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden vorgeführt werden.
Zugleich wurden heute erneut Durchsuchungsmaßnahmen in den Wohnräumen der Beschuldigten realisiert. Dabei wurden Beweismittel, u. a. ein Mobiltelefon und ein mittlerer vierstelliger Bargeldbetrag in Euro sichergestellt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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