Die Verkehrspolizeiinspektion Leipzig hat am gestrigen Tag erneut einen größeren Einsatz als Verkehrsüberwachungsmaßnahme im Rahmen der Verkehrssicherheitskampange der Stadt Leipzig durchgeführt. Diese überwiegend monatlich stattfindenden Kontrollen an verschiedenen Orten fanden erneut auf einem größeren Parkplatz am Rabet in der Leipziger Eisenbahnstraße statt.
Auch wenn alle Verkehrsarten einbezogen wurden, richtete sich der Fokus auf die Verkehrstüchtigkeit der Autofahrenden. Dabei kamen speziell geschulte Polizisten zum Einsatz, die qualifizierte Prüfungen vornehmen können. Die Leipziger Polizei wurde dabei von Kolleginnen und Kollegen aus Niedersachsen und Brandenburg sowie durch die sächsische Bereitschaftspolizei, die Polizeidirektion Chemnitz und den Zoll unterstützt.
Letzterer kontrollierte dabei im Rahmen seiner Aufgabenspezifik. So konnte in einem Fahrzeug eine größere Menge Zigaretten (800 Stück) ohne Steuersiegel aufgefunden werden. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Schlussendlich wurden im Zeitraum über 160 Fahrzeuge (147 Pkw) kontrolliert, darunter auch mehrere E-Scooter. 63 mal wurde die qualifizierte Fahruntüchtigkeitsprüfung angewendet. 17 Strafanzeigen wurden erstattet und 40 Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt. In acht Fällen mussten Blutentnahmen zur Beweissicherung durchgeführt werden. Sieben Fahrzeugführende sind verdächtig des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. In zwei Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt.
Es verfestigt sich damit der Trend aus vorherigen Einsätzen, wonach bei etwa zehn Prozent der intensiv kontrollierten Verkehrsteilnehmenden Straftaten oder wesentliche Ordnungswidrigkeiten festzustellen sind. Zwischen fünf und zehn Prozent der kontrollierten Personen führten zudem ihr Kraftfahrzeug unter Rauschmitteleinfluss.Die Verkehrspolizeiinspektion wird auch zukünftig diese besondere Art der Verkehrsüberwachung fortführen.
Qualifizierte Fahruntüchtigkeitsprüfung (QFP)
Bei dieser handelt es sich um ein Mittel, um beweissicher und auf wissenschaftlicher Grundlage Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit festzustellen. Es soll hier das Tatbestandsmerkmal des „nicht sicheren Führens“ eines Fahrzeuges herausgearbeitet werden. Genutzt wird dafür ein standardisiertes Testverfahren. Geschulte Polizeibeamtinnen und -beamte führen spezielle Tests bei Fahrzeugführenden durch, die in dieser Form in Sachsen bisher noch keine Anwendung fanden.
In den Jahren 2009 bis 2015 erfolgte unter wissenschaftlicher Begleitung die Durchführung eines bundesweiten Pilotprojekts hinsichtlich der Anwendung eines Standardisierten Fahrtüchtigkeitstests (SFT). An dem besagten Pilotprojekt beteiligten sich verschiedene Landespolizeien, Richter, Staatsanwälte und Rechtsmediziner. In dem vorliegenden Abschlussbericht zogen alle Beteiligten ein überaus positives Fazit – die involvierten Rechtsmediziner forderten gar eine bundesweite Einführung der Tests.
Die beteiligten Bundesländer fuhren nachfolgend allerdings uneinheitlich fort, teilweise wurden die Tests in den Regeldienst übernommen. So wurde beim Deutschen Verkehrsgerichtstag bei der Betrachtung einer Reihe „rätselhafter Verkehrsunfälle“ darauf hingewiesen, dass eine Notwendigkeit zur Verhinderung derer und Aufklärung darüber besteht.
Durch eine Sensibilisierung und eine zielgerichtete Aus- und Fortbildung von Polizisten soll das Ziel der Feststellung von Intoxikationen und körperlichen/geistigen Mängeln beim Unfallverursachenden erreicht werden. Auf Grund der erfolgreichen Anwendung der Fahrtüchtigkeitstests hat die Polizeidirektion Leipzig als Pilotprojekt mehrere Polizeibeamte speziell geschuldet und führt solche Tests im Straßenverkehr durch.
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