Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nach Abschluss der Ermittlungen zu einem Tötungsdelikt von Mitte März 2020 im Bereich der Bahngleise nahe der Rosa-Luxemburg-Straße in Leipzig gegen einen zur Tatzeit 19-jährigen Beschuldigten (bulgarisch) beim Landgericht Leipzig -Jugendkammer- die Durchführung eines Sicherungsverfahrens beantragt.
Gegen einen weiteren zur Tatzeit 32-jährigen Beschuldigten (türkisch) wurde das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da diesem eine Tatbeteiligung nicht mit der für eine Anklage notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.
Dem zur Tatzeit 19-jährigen Beschuldigten wird zur Last gelegt, in der Nacht vom 14.03.2020 auf den 15.03.2020 eine 25-jährige Frau getötet und somit einen Totschlag begangen zu haben. Da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, jedoch Maßregeln der Besserung und Sicherung gegen den Beschuldigten anzuordnen sind, hat die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Durchführung eines Sicherungsverfahrens gestellt.
Der Beschuldigte ist derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Angaben zu weiteren Einzelheiten sind nicht möglich, da sonst in unzulässiger Weise der Beweisaufnahme, welche der Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren vorbehalten ist, vorgegriffen würde.
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