Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln derzeit gegen vier Deutsche (28, 33, 36 und 37 Jahre), einen 31-jährigen Iraker, einen 31-jährigen Rumänen und einen 33-jährigen Serben wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Dem 37-jährigen Beschuldigten liegt zudem bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Last.
Der Tatverdacht gegen die Beschuldigten ergab sich aus einem zurückliegenden Verfahren der Betäubungsmittelkriminalität, bei dem im Mai 2022 in Dresden-Weißig zwei Kilogramm Methamphetamin „Crystal“ aufgefunden und beschlagnahmt worden waren. Gegen den dort Angeklagten wurde mit Urteil des Landgerichtes Dresden am 3. Februar 2023 eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In dem Ermittlungsverfahren wurden am 8. Februar 2023 durch das Landeskriminalamt Sachsen Durchsuchungsmaßnahmen in insgesamt neun Wohn- und Aufenthaltsorten im Stadtgebiet Dresden durchgeführt. Dabei konnten unter anderem 78 Gramm Crystal, 670 Gramm Cannabisprodukte, Bargeld in Höhe von ca. 28.000 Euro und diverse Datenträger sichergestellt werden.
Drei deutsche Beschuldigte (33, 36 und 37 Jahre) wurden vorläufig festgenommen. Der 33-jährige Deutsche wurde wieder auf freien Fuß gesetzt, da nach näherer Prüfung die Voraussetzungen für die Beantragung eines Haftbefehls nicht vorlagen. Gegen die zwei weiteren vorläufig festgenommenen Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft Dresden beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehle beantragt, die antragsgemäß erlassen wurden. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes dauern an und werden – auch aufgrund der notwendigen Auswertung der sichergestellten Datenträger – noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Keine Kommentare bisher