Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 33-jährigen Tunesier und einen 32-jährigen Libyer Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem 33-jährigen Beschuldigten liegt versuchte Erpressung und Unterschlagung zur Last. Dem 32-jährigen Beschuldigten liegt besonders schwerer Raub zur Last.
Die beiden Beschuldigten waren vor dem 18.08.2022 der Auffassung, dass der zur Tatzeit 42-jährige Geschädigte ihnen seit mehreren Monaten mindestens 500,00 Euro aus einem Drogengeschäft schuldete.
Der 33-jährige Beschuldigte soll den Geschädigten am Abend des 18.08.2022 in einer Wohnung in der Gottfried-Keller-Straße in Dresden getroffen und aufgefordert haben, ihn zum Amalie-Dietrich-Platz zu fahren. Nachdem sich beide in den vom Geschädigten geführten PKW gesetzt hatten, kam der 32-jährige Beschuldigte hinzu und setzte sich mit in den PKW. Der Geschädigte fuhr sodann mit beiden Beschuldigten zum Amalie-Dietrich-Platz.
Während der Fahrt soll der 33-jährige Beschuldigte gegenüber dem Geschädigten geäußert haben, er werde den PKW zunächst behalten und ihn nur zurückgeben, wenn dieser seine Schulden binnen acht Tagen bezahle. Am Zielort angekommen soll der 33-jährige Beschuldigte den Fahrzeugschlüssel aus dem Zündschloss gezogen und den Geschädigten aufgefordert haben, schon einmal gemeinsam mit dem 32-jährigen Beschuldigten in das Wohnhaus zu gehen, was der Geschädigte tat. Der 33-jährige Beschuldigte blieb sodann im Fahrzeug.
Im Treppenhaus des Wohnhauses soll der 32-jährige Beschuldigte ein Messer gezogen und den Geschädigten aufgefordert haben, seine Taschen zu leeren und die Fahrzeugpapiere für den PKW herauszugeben. Der Geschädigte äußerte, dass er die Fahrzeugpapiere nicht habe und leerte seine Taschen. Der 32-jährige Beschuldigte soll sodann ein von dem Geschädigten vorgelegtes Handy sowie dessen Personalausweis und Krankenkarte an sich genommen haben, um diese Gegenstände für sich zu behalten oder gewinnbringend zu veräußern.
In der Zwischenzeit soll sich der 33-jährige Beschuldigte mit dem PKW entfernt haben, ohne vorher in das Wohnhaus zu gehen, und den PKW in den darauffolgenden Tagen selbst genutzt haben.
Der Geschädigte leistete in der Folge keine Zahlungen an die Beschuldigten.
Der 33-jährige Beschuldigte wurde am 21.09.2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der 32-jährige Beschuldigte wurde am 05.12.2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Beschuldigten sind bereits erheblich vorbestraft. Der 32-jährige Beschuldigte stand zur Tatzeit unter Bewährung.
Der 33-jährige Beschuldigte hat sich geständig eingelassen. Der 32-jährige Beschuldigte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Keine Kommentare bisher