Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen drei Deutsche (31, 37 und 50 Jahre) Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erhoben.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich im Jahr 2010 entschlossen zu haben, arbeitsteilig handelnd im Internet das Online-Rollen-Spiel „Metin2“ anzubieten. In Umsetzung dieses Tatentschlusses sollen die Beschuldigten unter Nutzung einer in Panama ansässigen Firma in der Schweiz einen Server gehostet haben.
Diesen Server sollen die Beschuldigten dann genutzt haben, das Online-Rollen-Spiel „Metin2“ einer unbegrenzten Anzahl von Nutzern gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen, wobei sie dabei zumindest wesentliche Bestandteile urheberrechtlich geschützter Software dieses Online-Rollen-Spiels verwendeten.
Die Spieleteilnehmer konnten gegen Entgelt virtuelle Güter kaufen, beispielsweise Rüstungen oder Waffen. Hierzu mussten sie zunächst mittels verschiedener Bezahlmethoden (wie PayPal oder Paysafe) die passende Spielewährung kaufen (Coins), die sie dann für den Erwerb virtueller Güter einsetzen konnten.
Anfang Juli 2011 waren auf dem von den Beschuldigten betriebenen Server bereits über 100.000 Nutzer registriert. Zwischen Oktober 2010 und Mai 2015 sollen die Beschuldigten Einnahmen von über 450.000 Euro erzielt haben, wovon ihnen über 300.000 Euro als Gewinn tatsächlich zugeflossen sein sollen. Die Beschuldigten wussten, dass eine Einwilligung der Rechteinhaberin zur gewerblichen Nutzung des Online-Rollen-Spiels nicht vorlag.
Die Beschuldigten sind nicht vorbestraft. Haftbefehle wurden gegen die Beschuldigten nicht beantragt, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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