Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 20-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, der Körperverletzung in zwei Fällen sowie der gefährlichen Körperverletzung.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 05.12.2022 gegen 09:30 Uhr einer ihm nicht bekannten 70-jährigen Geschädigten auf der Stephensonstraße in Dresden-Leuben mit dem abgebrochenen Hals einer Flasche von hinten auf dem Kopf und gegen den Unterkiefer geschlagen zu haben, wodurch die Geschädigte eine blutende Verletzung am Kopf sowie eine Schnittverletzung am rechten Unterkiefer erlitt.
Im unmittelbaren Anschluss soll der der Beschuldigte auf dem Gehweg vor der Igel-Apotheke an der Ecke Pirnaer Landstraße und Stephensonstraße wiederum mit dem Flaschenhals einem 64-jährigen Geschädigten gezielt ebenfalls gegen den Kopf und gegen den Hals geschlagen haben. Der Geschädigte erlitt hierdurch eine Schnittwunde im Bereich des Halses, die im Krankenhaus versorgt werden musste. In beiden Fällen soll der Beschuldigte schwerste, bis zum Tod führende Verletzungen seiner Opfer zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Wenige Augenblicke später soll der Beschuldigte einer weiteren, noch nicht bekannten, älteren Dame auf dem Gehweg an der Pirnaer Landstraße gegenüber der Commerzbank in Verletzungsabsicht mit der Faust gegen den Brustkorb geschlagen haben, so dass sie zu Boden stürzte und Schmerzen erlitt.
Sodann soll der Beschuldigte vor der Einfahrt des REWE Supermarktes Pirnaer Landstraße eine weitere 80-jährige Passantin mit der Hand so gegen den Brustkorb gestoßen haben, dass diese in Richtung der Fahrbahn zu Boden fiel und durch den Stoß sowie den Sturz Schmerzen im Brustkorbbereich erlitt. Einen der Geschädigten zu Hilfe eilenden 38-jährigen Passanten, der den Beschuldigten bis zum Eintreffen der Polizei festhalten wollte, um die Verletzung weiterer Personen zu verhindern, verletzte der Beschuldigte ebenfalls mittels des Flaschenhalses gezielt am Hinterkopf. Hierdurch erlitt der Geschädigte eine Kopfplatzwunde am Hinterkopf.
Der Beschuldigte wurde von Passanten überwältigt und bis zur vorläufigen Festnahme durch die herbeigerufene Polizei festgehalten. Er ist bereits erheblich – auch wegen Gewaltdelikten – vorbestraft. Bei Begehung der Taten stand der Beschuldigte möglicherweise unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, wobei nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht von einer Schuldunfähigkeit auszugehen ist.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat heute beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten gestellt. Der Beschuldigte soll noch heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden – auch zu den Hintergründen und Motiven der Taten – dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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