Am 30. November 2022 findet ein vom Bundeskriminalamt koordinierter bundesweiter Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings statt. Die Soko Rex des Landeskriminalamtes Sachsen beteiligt sich gemeinsam mit den Staatsanwaltschaften in Dresden, Görlitz, Chemnitz und Zwickau und den Polizeidirektionen Görlitz, Chemnitz und Zwickau am konzertierten Vorgehen gegen strafbare Hass-Postings im Internet.
Seit heute Morgen führen Polizeibehörden in 14 Bundesländern insgesamt 90 polizeiliche Maßnahmen durch. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich mit insgesamt zwölf voneinander unabhängigen Ermittlungsverfahren am gemeinsamen Aktionstag.
Gegenstand der Verfahren sind üble Nachrede, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung, sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Die zwölf deutschen Beschuldigten, darunter drei Frauen, sind im Alter von 16 und 66 Jahren.
Betrachtet man die Entwicklung von Hasskriminalität im Internet, ist festzustellen, dass diese überwiegend als rechtsmotiviert einzustufen ist.
Für das Jahr 2021 bildeten im Bereich der PMK -links- Straftaten im Zusammenhang mit der Konfrontation gegen rechts sowie der Antifaschismus den Thematischen Schwerpunkt. Im Bereich der PMK -rechts- liegt der thematische Schwerpunkt in der Fremden-/Ausländerfeindlichkeit sowie in der Konfrontation mit dem Staat, seinen Einrichtungen und Symbolen.
Im Phänomenbereich -nicht zuzuordnen- liegt der thematische Schwerpunkt bei der Konfrontation mit dem Staat, seinen Einrichtungen sowie den politischen Vorgaben für das Gesundheitswesens im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.
Der Aktionstag gegen Hasspostings hat, neben der Durchführung von Strafverfolgungsmaßnahmen, den Zweck Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit potentiell radikalen (und strafrechtlich relevanten) Äußerungen durch sich, oder Dritte in sozialen Netzwerken aufzuklären und zu sensibilisieren.
Wer im Internet auf Hasspostings stößt, sollte nicht wegschauen, sondern den entsprechenden Urheber mit seinen beleidigenden Aussagen bei der Polizei melden. Über die Online-Wache der Polizei Sachsen kann dies unkompliziert 24 Stunden am Tag erfolgen. Idealerweise sollten auch alle verfügbaren Informationen zum Sachverhalt gesichert werden.
Dazu gehören beispielsweise ein Bildausschnitt (Screenshot) des Hassposting-Beitrags (idealerweise mit sichtbarer Zeit- und Datumsangabe) sowie ein sichtbarer Verweis auf das Profil des relevanten Nutzers bzw. die Mitteilung des Links zum Nutzerprofil.
Überdies sollte auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, derlei Hasskommentare unmittelbar dem Seitenbetreiber zu melden. In Deutschland ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken – NetzDG). Es verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke rechtswidrige Inhalte, wie zum Beispiel Hasskommentare, Persönlichkeitsverletzungen oder Volksverhetzungen zeitnah zu löschen, wenn ihnen diese von anderen Nutzern gemeldet werden.
Um die allgemeine freie Meinungsäußerung, die Menschenwürde und die Wahrung des öffentlichen Friedens in unserer Gesellschaft weiterhin zu schützen, sollte jeder folgende Grundregeln zivilisierten Verhaltens für sich selbst verinnerlichen und diese ebenso bei seiner digitalen Kommunikation in sozialen Netzwerken dauerhaft anwenden:
- Kommunizieren Sie sachlich und respektvoll auch und vor allem im digitalen Raum!
- Reagieren Sie auf respektlose Kommunikation nicht mit den gleichen Mitteln!
- Lassen Sie sich nicht provozieren oder gar zu unbedachten Äußerungen hinreißen.
- Achten Sie stets auf einen angemessenen Umgangston ohne Hass, ohne beleidigende Entgleisungen oder persönliche Angriffe.
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