Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 24-jährigen Deutschen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden u. a. wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 04.11.2021 gegen 22:30 Uhr einen zur Tatzeit 28-jährigen Deutschen auf der Rehefelder Straße in Dresden-Pieschen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 05.11.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Im Vorfeld soll der Geschädigte den Beschuldigten und dessen Begleiter aufgefordert haben, mit dem Zerstechen von Autoreifen aufzuhören. Der Geschädigte erlitt schwere innere Verletzungen und wäre ohne schnelle medizinische Hilfe gestorben.
Unmittelbar nach dem Angriff des Beschuldigten eilte die zur Tatzeit 38-jährige Freundin des Geschädigten herbei, um den Beschuldigten von weiteren Angriffen auf diesen abzuhalten. Der Beschuldigte soll daraufhin sein Messer gezogen und der Freundin des Geschädigten eine Schnittverletzung im Bereich des Oberkörpers zugefügt haben, die erhebliche Schmerzen verursachte und eine dauerhafte Narbenbildung zur Folge hatte.
Der Beschuldigte wurde am 05.11.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 05.11.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befand sich vom 05.11.2021 bis zum 21.12.2021 in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wurde durch das Amtsgericht Dresden am 21.12.2021 gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Der Beschuldigte ist bislang nicht vorbestraft und war bei Begehung der Taten möglicherweise vermindert schuldfähig.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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