Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 66-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls und versuchter gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 02.04.2022 gegen 12:00 Uhr in einem Baumarkt an der Dohnaer Straße in Dresden Gartenartikel im Wert von 34 Euro entwendet zu haben, um diese ohne Bezahlung für sich zu behalten. Der Beschuldigte soll die Artikel aus den Auslagen entnommen, die Strichcode-Etiketten entfernt, die Artikel in seine Jacke gesteckt und den Baumarkt verlassen haben, ohne zu bezahlen.
Dies bemerkte eine 54-jährige Mitarbeiterin des Baumarktes und lief dem Beschuldigten im unmittelbaren Anschluss bis zu seinem Fahrzeug auf dem Parkplatz des Baumarkts hinterher. Die Mitarbeiterin stand sodann an der geöffneten Fahrertür und versuchte, nach der Jacke des Beschuldigten zu greifen, in der sich die entwendeten Artikel befanden.
Um im Besitz der entwendeten Artikel zu bleiben, startete der Beschuldigte sein Fahrzeug und fuhr bewusst und gewollt rückwärts aus der Parklücke heraus, während sich die Mitarbeiterin des Baumarktes noch in der geöffneten Fahrertür befand. Die Mitarbeiterin sprang zur Seite und konnte dadurch verhindern, verletzt zu werden. Bei dem Anfahren hat der Beschuldigte zumindest vorhergesehen und billigend in Kauf genommen, dass die Mitarbeiterin des Baumarktes verletzt werden könnte. Entsprechend seines Tatplans fuhr er anschließend mit den entwendeten Artikeln davon.
Der zunächst unbekannte Beschuldigte konnte nach Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei später identifiziert werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 15.07.2022 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte wurde am 17.08.2022 festgenommen. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden hat den Haftbefehl noch am gleichen Tag gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat den Tatvorwurf bestritten.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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