Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 18-jährigen Deutschen und eine 19-jährige Deutsche Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – erhoben. Dem 18-jährigen Beschuldigten liegt u. a. versuchter Totschlag und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Last. Der 19-jährigen Beschuldigten liegt u. a. bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Last.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich vor dem 31.12.2021 entschlossen zu haben, sich durch den unerlaubten Ankauf und gewinnbringenden Weiterverkauf verschiedener Betäubungsmittel, u. a. Marihuana, Haschisch und Amphetamine eine Einnahmequelle zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts zu verschaffen. In Umsetzung dieses Tatentschlusses bestellten der 18-jährige Beschuldigte bei einem gesondert Verfolgten 20-jährigen Drogenhändler u. a. 500 Gramm Marihuana zum Preis von ca. 3.400 Euro.
Am 31.12.2021 trafen sich die Beschuldigten gegen 17:30 Uhr am Koreanischen Platz in Dresden mit dem Drogenhändler. Während die 19-jährige Beschuldigte im Fahrzeug des Drogenhändlers die Geldübergabe besprach, übernahm der 18-jährige Beschuldigte die gelieferten Drogen. Kurze Zeit später soll der 18-jährige Beschuldigte auf den Drogenhändler mit einer Schreckschusswaffe zugegangen sein, zwei Schüsse auf diesen abgegeben, ein Klappmesser herausgeholt und ihn aufgefordert haben, das Auto zu verlassen.
Bei der folgenden körperlichen Auseinandersetzung soll der 18-jährige Beschuldigte in Tötungsabsicht mindestens fünf Mal auf den Drogenhändler eingestochen und diesen lebensbedrohlich verletzt haben. Die Tötung konnte verhindert werden, da die herbeigerufene Polizei schnell zur Stelle war. Das Motiv für die versuchte Tötung konnte bislang nicht geklärt werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 01.01.2022 Haftbefehl gegen den 18-jährigen Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Ein Haftbefehl gegen die 19-jährige Beschuldigte wurde nicht beantragt, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorlagen.
Die Beschuldigten sind nicht vorbestraft. Sie haben zu den Tatvorwürfen bislang keine Angaben gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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