Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (62 und 70 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u. a. wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung in zwei Fällen und vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen erhoben.
Der 62-jährige Beschuldigte war seit Oktober 2015 förmlich bestellter Geschäftsführer einer Hausbaugesellschaft und einer Baulandvertriebsgesellschaft, die im Umland von Dresden ihren Sitz hatten. Der 70-jährige Beschuldigte soll von Oktober 2015 bis September 2019 faktischer Geschäftsführer dieser Gesellschaften gewesen sein.
Obwohl die Beschuldigten gewusst haben sollen, dass die Hausbaugesellschaft spätestens seit Ende Dezember 2017 und die Baulandvertriebsgesellschaft spätestens seit Ende Februar 2018 nicht mehr in der Lage waren, auch nur 90% ihrer fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen und daher zahlungsunfähig waren, unterließen sie es, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen.
Vielmehr wurden die Insolvenzanträge für die beiden Gesellschaften erst Ende November 2019 gestellt. Zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung waren die Verbindlichkeiten der Hausbaugesellschaft auf über 1,2 Millionen Euro und der Baulandvertriebsgesellschaft auf über 250.000 Euro angestiegen.
Darüber hinaus sollen die Beschuldigten es in drei Fällen trotz erkannter Zahlungsunfähigkeit unterlassen haben, fristgerecht Bilanzen für die von Ihnen vertretenen Gesellschaften zu erstellen.
Der 70-jährige Beschuldigte ist bereits einschlägig vorbestraft. Der 62-jährige Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Die Beschuldigten haben sich zu den Tatvorwürfen eingelassen und diese im Wesentlichen bestritten. Sie befinden sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
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