Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 28-jährigen Slowaken und einen 37-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Störung öffentlicher Betriebe erhoben.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 16.10.2021 gegen 09:30 Uhr in der Nähe des Umspannwerks Heidenauer Straße 53 in Dresden ein großes Loch ausgehoben und dadurch zwei dort verlaufende 20 KV-Kabel freigelegt zu haben. Anschließend sollen die Beschuldigten einen Spaten in eines der Kabel gerammt und dieses dabei erheblich beschädigt haben. Hierdurch kam es in der Folge zu einem temporären Stromausfall für ca. 1.100 Stromkunden in Heidenau. Zudem entstand dem Netzbetreiber ein Schaden von mindestens 6.000 Euro.
Die Beschuldigten sind bereits vorbestraft. Sie haben keine Angaben zum Sachverhalt gemacht. Sie befinden sich nicht Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen. Der 37-jährige Beschuldigte verbüßt derzeit Strafhaft in anderer Sache.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
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