Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 42-jährigen Deutschen wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung.
Dem Beschuldigten liegt zur Last, am 15.02.2022 gegen 05.45 Uhr mit seinem Pkw in der Gemeinde Lommatzsch außerorts die Staatsstraße 85 aus Richtung Riesa kommend in Richtung Lommatzsch befahren zu haben. In Höhe des Kilometers 0,615 beabsichtigte der Beschuldigte einen langsamer vorausfahrenden Lkw zu überholen, obwohl er aufgrund des Streckenverlaufes und einer folgenden leichten Rechtskurve eine Gefährdung des Gegenverkehrs nicht ausschließen konnte.
Ungeachtet dessen entschloss er sich, den Überholvorgang einzuleiten und ließ keine Bedenken gegen seine Fahrweise aufkommen. Als er sich etwa mittig des zu überholenden Lkw befand, nahm er im Gegenverkehr Lichter eines entgegenkommenden Fahrzeuges wahr, woraufhin er sich entschloss, sein Fahrzeug weiter zu beschleunigen und den Überholvorgang nicht abzubrechen.
Aufgrund einer Gefahrenbremsung des zu überholenden Lkw gelang es dem Beschuldigten, vor einem Frontalzusammenstoß vor dem Lkw wieder rechts einzufahren. Der im Gegenverkehr befindliche 34-jährige Geschädigte musste mit seinem Pkw eine Gefahrenbremsung einleiten und geriet auf den rechten unbefestigten Fahrbahnrand, wobei er sich deswegen im Uhrzeigersinn drehte, in das Bankett zu kippen begann und mit einem Straßenbaum kollidierte.
Der Geschädigte zog sich durch das Unfallgeschehen multiple Verletzungen und eine komplette Querschnittslähmung zu, die als Dauerschaden bestehen bleiben wird. Er war mehrere Wochen in stationärer Behandlung. Durch das Unfallgeschehen ist am Pkw des Geschädigten ein Totalschaden entstanden. Der Wiederbeschaffungswert für das zerstörte Fahrzeug beträgt 3.500 Euro.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Meißen beantragt, gegen den nicht vorbestraften Beschuldigten im Strafbefehlswege eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu verhängen und deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen.
Weiterhin hat die Staatsanwaltschaft Dresden beantragt, dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis mit der Folge zu entziehen, dass ihm für die Dauer von nochmals sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann.
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