Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden haben am 6. Juli 2022 im Rahmen einer „Gemeinsamen Einsatzmaßnahme Kinderpornographie“ erneut umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen realisiert. Ähnliche Einsätze hatte es bereits am 28. April 2021, am 14. Juli 2021, am 9. Dezember 2021, am 20. Januar 2022 und am 17. März 2022 gegeben (siehe gemeinsame Medieninformationen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 28. April 2021, vom 14. Juli 2021, vom 9. Dezember 2021, vom 20. Januar 2022 und vom 17. März 2022, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).
Dabei wurden heute insgesamt 22 Wohnungen in Dresden und den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Meißen durchsucht. Dies geschah im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden gegen 22 Beschuldigte. Bei den Maßnahmen wurden umfangreiche Beweismittel, insbesondere 53 Handys, 38 Computer und 184 andere digitale Speichermedien sichergestellt.
An dem Einsatz waren 39 Kriminalisten der Polizeidirektion Dresden sowie 121 Beamte der Sächsischen Bereitschaftspolizei beteiligt. Mit der heute erfolgten konzertierten Aktion soll der signifikanten Zunahme von Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpornographie effektiv begegnet werden.
Die Ermittlungen in den einzelnen Verfahren dauern an und werden insbesondere aufgrund der nunmehr erforderlichen aufwändigen Auswertung der sichergestellten Speichertechnik noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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