Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nach Abschluss der Ermittlungen zu einem Tötungsdelikt im Januar 2022 in Schkeuditz gegen einen 20-jährigen Deutschen Anklage wegen des Tatvorwurfs des Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub mit Todesfolge und bewaffnetem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie vorsätzlichem unerlaubten Besitz in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Landgericht Leipzig – Jugendkammer als Schwurgericht – erhoben.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am frühen Abend des 11.01.2022 einen 19-jährigen Deutschen in Schkeuditz mittels einer Schusswaffe getötet zu haben. Dabei soll der Angeschuldigte heimtückisch und aus Habgier gehandelt haben sowie, um eine andere Straftat zu ermöglichen.
Anschließend soll der Angeschuldigte – wie von vornherein beabsichtigt – mehrere Sporttaschen des Getöteten, in denen sich mehrere Kilogramm Marihuana-Blüten sowie Cannabis-Blüten befanden, an sich genommen haben.
Der nicht vorbestrafte Angeschuldigte hatte zunächst Angaben zur Sache als Zeuge getätigt. Nachdem sich das Ermittlungsverfahren sodann gegen ihn richtete, hat der Angeschuldigte von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zum Sachverhalt zu äußern. Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung einer weiteren Person haben die Ermittlungen nicht ergeben.
Der Angeschuldigte befindet sich nach seiner vorläufigen Festnahme am 17.01.2022 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Leipzig vom 18.01.2022 seit diesem Tag ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Angaben zu weiteren Einzelheiten sind nicht möglich, da sonst in unzulässiger Weise der Beweisaufnahme, welche der Hauptverhandlung vorbehalten ist, vorgegriffen würde.
Anfragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens werden an die Pressestelle des Landgerichts Leipzig erbeten.
Es wird ergänzend auf die vorhergehende gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Leipzig und der Polizeidirektion Leipzig Nr. 31/22 vom 18.01.2022 sowie die Medieninformation der Polizeidirektion Leipzig Nr. 33/22 vom 19.01.2022 Bezug genommen.
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