Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 32-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen Brandstiftung in drei Fällen und versuchter schwerer Brandstiftung in drei Fällen erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 04.09.2018 gegen 02:30 Uhr einen zu einem Bürogebäude auf der Krietzschwitzer Straße 1 in Pirna gehörenden Abfallbehälter in Brand gesetzt zu haben. Wie vom Beschuldigten zumindest billigend in Kauf genommen, griff das Feuer auf das Bürogebäude über und entstand an dem Gebäude ein Sachschaden von ca. 22.000 Euro.
Am 29.08.2020 gegen 22:40 Uhr soll der Beschuldigte im Kellergang des Wohngebäudes Rosa-Luxemburg-Straße 20-26 in Heidenau stehende Gegenstände in Brand gesetzt haben, um das gesamte Gebäude unbewohnbar zu machen. Dies gelang ihm entgegen seiner Vorstellung nicht, da der Brand zuvor durch die Feuerwehr gelöscht werden konnte. Es entstand ein Sachschaden von mindestens 28.000 Euro.
Am 13.01.2022 gegen 03:45 Uhr soll der Beschuldigte einen zum Wohngebäude Pirnaer Straße 23 in Heidenau gehörenden Altpapierbehälter in Brand gesetzt haben, wobei der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf nahm, dass das Feuer auf das angrenzende Wohngebäude übergreifen würde. Ein Übergreifen des Feuers auf das angrenzende Wohngebäude konnte jedoch durch die Feuerwehr verhindert werden. Es entstand ein Sachschaden von ca. 4.500 Euro.
Nur fünf Minuten später soll der Beschuldigte einen zum Wohngebäude Pirnaer Straße 21 in Heidenau gehörenden Altpapierbehälter in Brand gesetzt haben, wobei er wiederum zumindest billigend in Kauf nahm, dass das Feuer auf das angrenzende Wohnhaus übergreifen könnte. Entgegen der Vorstellung des Beschuldigten entwickelte sich in diesem Fall kein Mülltonnenvollbrand und kam es auch nicht zu einem Übergreifen des Feuers auf das Wohnhaus.
Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, am 02.02.2022 gegen 02:20 Uhr auf dem Hinterhof eines Wohngrundstücks in der Ernst-Thälmann-Straße 9 in Heidenau eine glimmende Zigarette in eine Altpapiertonne geworfen und diese dadurch in Brand gesetzt zu haben. Wie vom Beschuldigten zumindest billigend in Kauf genommen, griff das Feuer auf eine angrenzende Lagergarage über und entstand ein Sachschaden von ca. 14.000 Euro.
Nur 40 Minuten später soll der Beschuldigte auf dem Wohngrundstück Thomas-Mann-Straße 9 in Heidenau wiederum eine glimmende Zigarette in einen Entsorgungsbehälter geworfen und diesen dadurch in Brand gesetzt haben. Wie vom Beschuldigten zumindest billigend in Kauf genommen, griff das Feuer zunächst auf eine Garage des Wohngrundstücks in der Thomas-Mann-Straße 9 und danach auch auf die überdachte Freiküche mit Partyraum des angrenzenden Wohngrundstücks August-Bebel-Straße 17 über und entstand insgesamt ein Sachschaden von über 100.000 Euro.
Der Beschuldigte war bei Begehung der Taten alkoholisiert. Er wurde am 04.02.2022 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden noch am gleichen Tag Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist bislang nur geringfügig und teilweise einschlägig vorbestraft. Er hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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