Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen einen 61-jährigen Deutschen im beschleunigten Verfahren zu verhandeln.
Dem Beschuldigten liegt Körperverletzung in zwei Fällen zur Last (siehe Medieninformationen der Polizeidirektion Dresden Nr. 288/2022 vom 24.05.2022 und Nr. 293/2022 vom 25.05.2022).
Ihm wird vorgeworfen, am 23.05.2022 gegen 17:10 Uhr einer 55-jährigen Dresdner Stadträtin aus Ärger über deren politische Ansichten an einem Infostand ihrer Partei auf der Königsbrücker Landstraße 303, 01108 Dresden ein Ei ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch diese Schmerzen erlitt.
Ein den Infostand ebenfalls betreuender 40-jähriger Mitarbeiter der Geschädigten eilte dem Beschuldigten nach, um ihn zu fotografieren. Daraufhin soll der Beschuldigte dem Mitarbeiter mit den Worten „Keine Fotos!“ einen Faustschlag auf die Nase versetzt haben, wodurch dieser Nasenbluten, eine Nasenbeinprellung sowie eine Schwellung der Oberlippe erlitt und zwei Tage arbeitsunfähig war.
Der Beschuldigte ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
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