Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 23-jährigen Tunesier Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 03.03.2022 gegen 22:30 Uhr einer 48-jährigen Geschädigten auf der St. Petersburger Straße in Höhe der Haltestelle Hauptbahnhof Nord in Dresden mit Wucht eine Einkaufstasche, die die Geschädigte über der rechten Schulter trug, in der Absicht weggenommen zu haben, diese und die darin enthaltenen Gegenstände für sich zu behalten. Der Beschuldigte konnte die Einkaufstasche kurzzeitig an sich nehmen.
In der Folge soll der 24-jährige Begleiter der Geschädigten auf den Beschuldigten zugegangen sein, um die Tasche wiederzuerlangen. Der Beschuldigte warf die Einkaufstasche hin, sodass die darin enthaltenen Gegenstände auf den Boden fielen und ergriff eine Bierflasche, um den 24-jährigen Begleiter derart einzuschüchtern, dass dieser die Wegnahme der auf dem Boden liegenden Gegenstände dulde.
Der Beschuldigte soll die Bierflasche dann gegen den 24-jährigen Begleiter geworfen haben, um die Gegenstände wieder an sich nehmen zu können, verletzte diesen hierdurch im Bereich des rechten Jochbeins und fügte ihm Schmerzen in der rechten Gesichtshälfte zu.
Im Anschluss soll der Beschuldigte die Bierflasche wieder aufgehoben und so gegen eine Stange geschlagen haben, dass sie zerbrach, und die 48-jährige Geschädigte und ihren Begleiter hiermit bedroht haben. So eingeschüchtert, verließen die Geschädigten den Tatort, wobei der Beschuldigte der 48-jährigen Geschädigten noch eine volle Colaflasche aus Plastik hinterhergeworfen haben soll, um diese zu verletzen.
Dies gelang ihm nicht, da die Flasche ihr Ziel verfehlte. In der Folge nahm der Beschuldigte mehrere auf dem Boden liegende Gegenstände der 48-jährigen Geschädigten an sich (u.a. eine Schmuckbox mit mehreren Schmuckstücken, eine Musikbox und mehrere Silberketten), um sie für sich zu behalten.
Der Beschuldigte war bei Begehung der Tat erheblich alkoholisiert. Er konnte am 03.03.2022 noch in der Nähe des Tatortes durch herbeigerufene Polizeibeamte vorläufig festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 04.03.2022 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist nur geringfügig vorbestraft. Er hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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