Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Beschuldigte (eine 41-jährige Deutsche und einen 33-jährigen Deutschen) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben.
Der Beschuldigten liegt u. a. unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 24 Fällen, dem Beschuldigten liegt u. a. unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen zur Last.
Der 41-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen dem 08.01.2021 und dem 01.10.2021 – teilweise gemeinsam mit dem 33-jährigen Mitbeschuldigten – in mehreren Fällen insgesamt über zehn Kilogramm Crystal in den Stadtgebieten von Dresden oder Leipzig mit einem Schwarzmarktwert von über 300.000 Euro zum gewinnbringenden Weiterverkauf angekauft oder verkauft zu haben.
Dem 33-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen dem 18.06.2021 und dem 01.10.2021 – teilweise gemeinsam mit der 41-jährigen Mitbeschuldigten – in mehreren Fällen insgesamt über sieben Kilogramm Crystal im Stadtgebiet von Dresden mit einem Schwarzmarktwert von über 210.000 Euro zum gewinnbringenden Weiterverkauf angekauft oder verkauft zu haben.
Die 41-jährige Beschuldigte ist bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft. Sie stand bei Begehung der Taten einschlägig unter Bewährung. Der 33-jährige Beschuldigte ist nur geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen. Die 41-jährige Beschuldigte wurde am 01.10.2021 in Spanien festgenommen. Sie befand sich bis 27.10.2021 in Auslieferungshaft und ist seitdem in Untersuchungshaft. Der 33-jährige Beschuldigte wurde am 08.10.2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Beschuldigten haben sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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