Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 65-jährigen Tschechen wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs.
Dem Beschuldigten liegt zur Last, am 05.03.2022 gegen 22.15 Uhr mit einem in der Tschechischen Republik zugelassenen Pkw unter grober Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt über mindestens sieben Kilometer von Autobahnkilometer 7,000 bis 15,000 auf der Bundesautobahn 17 in 01189 Dresden auf der Fahrbahn Prag Richtung Dresden entgegen der Fahrtrichtung auf der linken der beiden Fahrspuren gefahren zu sein.
Dabei soll der Beschuldigte aus Gleichgültigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und um schnell nach Hause Richtung Tschechische Republik zu kommen von vornherein keine Bedenken gegen seine Fahrweise aufkommen lassen haben. Dies hatte zur Folge, dass entgegenkommende Fahrzeuge, die durch Schall- und Lichtzeichen auf sich aufmerksam machten, Gefahrenbremsungen machen und ausweichen mussten, um eine Kollision mit dem vom Beschuldigten in die falsche Fahrtrichtung geführten Fahrzeug zu vermeiden, was er zumindest hätte voraussehen können.
Zwei Polizeibeamte, die auf der Fahrspur Richtung Prag, getrennt durch die Mittelschutzplanke, mit dem Funkstreifenwagen neben dem Beschuldigten fuhren und versuchten, diesen mittels Sondersignals, Handzeichens und Anhaltestabes auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen, nahmen Beinaheunfälle mit circa 15 bis 20 Fahrzeugen akustisch durch Reifenquietschen und visuell durch das Aufleuchten von Bremsleuchten wahr.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen den Beschuldigten im Strafbefehlswege eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 40,00 Euro, insgesamt 2000,00 Euro festzusetzen.
Weiterhin hat die Staatsanwaltschaft Dresden beantragt, dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis mit der Folge zu entziehen, dass er in Deutschland hiervon keinen Gebrauch mehr machen kann und ihm für die Dauer von 11 Monaten von einer deutschen Behörde auch keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann.
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