Das Landeskriminalamt Sachsen führt Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz Ermittlungen gegen einen 59-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen und des unerlaubten Besitzes beschränkter Ausgangsstoffe für Explosionsstoffe .
Die Ermittlungen beim Landeskriminalamt Sachsen stehen im Zusammenhang mit einem Brand am 08.04.2022 in der Wohnung des Tatverdächtigen in Chemnitz. Der Beschuldigte hatte in der Wohnung größere Mengen verschiedener Chemikalien gelagert.
In der Folge sind an mehreren Örtlichkeiten Lager mit Chemikalien ermittelt und durchsucht wurden. Es wurde eine Vielzahl unterschiedlicher Stoffe sichergestellt und fachgerecht abtransportiert. Die Stoffe, die wegen ihrer akuten Gefährlichkeit nicht abtransportiert werden konnten, wurden direkt vor Ort durch drei Entsorgungssprengungen unschädlich gemacht, um eine Gefährdung der Bevölkerung auszuschließen.
Neben dem unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist auch
der unerlaubte Besitz von Chemikalien, die als sog. beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe dienen können, verboten und gemäß §13 Abs. 1 AusgStG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bedroht.
Über eventuell weitere notwendige Einsatzmaßnahmen wird nachberichtet werden.
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