Die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (UVBP) hat ihren Bericht für das Jahr 2021 vorgelegt.

Danach wurden im Jahr 2021 insgesamt 309 Beschwerden bei der UVBP eingereicht. Dabei handelte es sich um 289 Bürgerbeschwerden und um 20 Beschwerden von Polizeibediensteten. Damit war nur ein minimaler Anstieg gegenüber dem Jahr 2020 zu verzeichnen, in dem insgesamt 303 Beschwerden registriert wurden.

Im Ergebnis der Prüfung erwiesen sich von den 309 Beschwerden 25 (8,1 Prozent) als „begründet“ und 78 (25,2 Prozent) als „teilweise begründet“. 141 Beschwerden (45,6 Prozent) wurden als „unbegründet“ eingeschätzt.

Zu 65 Beschwerden (21,1 Prozent) konnte durch die UVBP keine Entscheidung getroffen werden. Dies betrifft etwa 27 Beschwerden, in deren Folge strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibedienstete eingeleitet wurden. Über das Ergebnis dieser Ermittlungen entscheidet die jeweilige Staatsanwaltschaft.

Im Zuge einer Beschwerde mussten durch den Dienstvorgesetzten disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen zwei Polizeibedienstete eingeleitet werden.

Die Prüfung der Beschwerden konnte in etwa 76 Prozent der Fälle nach spätestens zwei Monaten mit einer Antwort an die Beschwerdeführenden abgeschlossen werden.

Bei den 103 als „begründet“ oder „teilweise begründet“ bewerteten Beschwerden erwiesen sich hauptsächlich Verhaltensaspekte von Polizeibediensteten als kritikwürdig wie:

  • unangemessenes Auftreten und unsensible Wortwahl gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bei der Bearbeitung polizeilicher Sachverhalte bzw. bei der Durchführung polizeilicher Kontrollen,
  • unzureichende Beachtung von Corona-Schutzmaßnahmen wie die Einhaltung von Mindestabständen und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Bürgerkontakten,
  • unterlassene namentliche Vorstellung der Polizeibediensteten bei Bürgerkontakten sowie in wenigen Einzelfällen auch des Vorzeigens des Dienstausweises auf Bürgerersuchen sowie
  • einzelnes Fehlverhalten von Polizeibediensteten bei der Führung von Dienstkraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.

In Einzelfällen war auch die fachliche Arbeit als kritikwürdig zu bewerten u. a. hinsichtlich:

  • unzulänglicher Kommunikation bei der Bearbeitung von Bürgerhinweisen oder bei der Bearbeitung von Notrufen,
  • unangemessenem Zeitverzug bei der Bearbeitung von Online-Anzeigen und Ermittlungsvorgängen,
  • des Vorgehens bei Verstößen gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, auch im Zusammenhang mit einzelnen Versammlungen und sogenannten „Spaziergängen“,
  • unzureichende Belehrungen bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere bei der Erhebung von Verwarnungsgeldern,
  • der Art und Weise der Entgegennahme von Anzeigen einschließlich langer Wartezeit,
  • des unzureichenden Tätigwerdens bei mitgeteilten Ruhestörungen sowie
  • einzelner Maßnahmen bei allgemeinen Verkehrskontrollen und bei Ermittlungen.

Ganz überwiegend reichten die Beschwerdeführenden die Beschwerden schriftlich ein und nutzten dazu die elektronischen Übertragungswege.

Im Jahr 2021 sind zudem 154 sonstige Anliegen bezüglich der Arbeit der sächsischen Polizei an die UVBP herangetragen worden.

Dazu gehörten insbesondere:

  • Hinweise zu vermeintlichen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und der diesbezüglichen polizeilichen Kontrollpraxis als auch bezüglich der Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen durch Polizeibedienstete,
  • Bitten um polizeiliche Verkehrsüberwachung in bestimmten örtlichen Bereichen insbesondere bezüglich des Radverkehrs und der Einhaltung vorgeschriebener Geschwindigkeiten,
  • Bitten um schnellere Bearbeitung von Online-Anzeigen und um Auskünfte zum Bearbeitungsstand von Strafanzeigen,
  • Bitten um polizeiliche Präsenz in bestimmten örtlichen Bereichen und Hinweise zu Lärmbelästigungen in Wohnbereichen als auch zu vermeintlich illegalen Musikveranstaltungen.

Zu einzelnen Sachverhalten äußerten sich Bürger auch lobend über das Handeln von Polizeibediensteten.

Weitere Details sind im Jahresbericht nachzulesen, der zu finden ist unter
https://www.sk.sachsen.de/download/sk/Jahresbericht-UVBP-2021.pdf

Die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (UVBP) arbeitet seit dem 1. Januar 2020 auf der Grundlage des Paragraphen 98 Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz, in dem die Aufgaben und die Rechte der Stelle gesetzlich festgeschrieben sind. Dazu zählt auch die Vorlage und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über die Arbeit und die Prüfergebnisse der Stelle.

Erreichbarkeit der UVBP
Die UVBP bei der Sächsischen Staatskanzlei ist unter der E-Mail-Adresse: beschwerdestelle-polizei@sk.sachsen.de oder an Wochentagen von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr über das Bürgertelefon 0351-564-12266 zu erreichen.

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