In der Sache hatte die Staatsanwaltschaft Dresden zunächst beim Amtsgericht Dippoldiswalde am 29. Dezember 2021 einen Antrag im beschleunigten Verfahren gegen einen 29-jährigen Deutschen gestellt. Dem Angeklagten liegt Bedrohung zur Last.
Ihm wird vorgeworfen, am 12. Dezember 2021 gegen 15:00 Uhr über WhatsApp für seine WhatsApp-Kontakte 24 Stunden einsehbar den Screenshot eines auf Facebook veröffentlichten Kommentars des Bürgermeisters von 01778 Altenberg vom 03. Dezember 2021 mit den Worten kommentiert zu haben, dass dieser erschossen gehöre.
Laut Tatvorwurf wurde diese Ankündigung eines Tötungsdelikts von einem mit dem Angeklagten in Kontakt stehenden WhatsApp-Nutzer am 12. Dezember 2021 zur Kenntnis genommen und an den Bürgermeister von Altenberg zur Kenntnisnahme weitergeleitet, der die Bedrohung ernst nahm. Dies sei vom Angeklagten zumindest vorhergesehen und billigend in Kauf genommen worden.
Der Antrag im beschleunigten Verfahren wurde vonseiten der Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich zurückgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Dippoldiswalde am 07. März 2022 wegen des Tatvorwurfs einen Strafbefehl erlassen. In dem Strafbefehl wird der Angeklagte nun gemäß § 59 StGB verwarnt und die Verurteilung einer Geldstrafe von 2.000 EUR vorbehalten.
Die Bewährungszeit beträgt ein Jahr. Zugleich wurde gegen den Angeklagten eine Geldauflage von 500 EUR zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung verhängt. Der Angeklagte war bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
Der am 08. März 2022 übermittelte Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
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