Die Bundespolizei sichtet im Rahmen der intensivierten Binnengrenzfahndung die Reisedokumente der ankommenden Personen im größtmöglichen Umfang.
Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass können visafrei für 90 Tage einreisen.
Um ukrainischen Staatsangehörigen ohne biometrischen Pass ebenfalls die Einreise zu ermöglichen, verzichtet die Bundespolizei in dieser konkreten Ausnahmesituation vorübergehend auf einige ansonsten notwedige Einreisevoraussetzungen, wie zum Beispiel ein erforderliches Visum oder den erforderlichen Aufenthaltstitel sowie einen Zweck-Mittel-Nachweis, sofern die Personen glaubhaft machen können, einer Vertriebenensituation zugeordnet werden zu können.
Das Gleiche gilt auch für alle anderen Drittstaatsangehörigen, sofern sie glaubhaft machen können, in der Ukraine eine Aufenthaltslegitimierung zu haben.
Dies gilt nicht für Personen, bei denen erhebliche Zweifel an einer Vertriebeneneigenschaft bestehen.
Die Maßnahmen, zum Beispiel die erkennungsdienstliche Identitätssicherung, der Bundespolizei dienen auf der einen Seite einer raschen Schutzgewährung aller Kriegsvertriebenen im Bundesgebiet und andererseits der Wahrung grundlegender Sicherheitsbedürfnisse. Diese Sicherheitsbedürfnisse umfassen u.a., dass sichergestellt wird, dass Personen, die z.B. zur Festnahme ausgeschrieben sind, mit einer Einreise-sperre belegt sind oder polizeilich gesucht werden, auch entsprechend festgestellt werden.
Wenn im Rahmen der Dokumentensichtung, hier v. a. in den voll besetzten grenzüberschreitenden Zugverbindungen, die Identität der Personen nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann bzw. Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Vertriebenensituation vorliegen, werden die Personen gebeten, den Zug zu verlassen. Die bestandsbildenden Identitätsfeststellungen erfolgen in den Diensträumen der Bundespolizeiinspektion Dresden. Zuvor werden die Personen in Räumlichkeiten im Hauptbahnhof Dresden verpflegt und es gibt Ruhebereiche, um sich zu erholen.
Insofern ein zweifelsfreier Zusammenhang zur Vertriebenensituation in der Ukraine vorliegt, sowie die bestandsbildende Identitätsfeststellung abgeschlossen ist, reisen die Personen weiter.
In den Nachtstunden bestehen eingeschränkte Zugverbindungen ab Dresden, weswegen die Personen bis zur nächstmöglichen Zugverbindung weiter versorgt werden und sich aufhalten können.
Als zentrale Anlaufstelle wurde die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Sachsen im Leipziger Stadtteil Mockau eingerichtet. Dort besteht im Bedarfsfall auch die Möglichkeit einer längerfristigen Unterbringung.
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