Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Zwickau wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfolgte aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Zwickau die Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses durch das Landeskriminalamt Sachsen (PTAZ*). Unterstützt wurden die Kollegen durch Vertreter der Waffenbehörde des Landkreises Zwickau.
An den Tatverdächtigen waren vier Griffschalen für eine Pistole, welche mit Hakenkreuz und Reichsadler versehen waren, adressiert. Die Ware wurde durch den Zoll in Frankfurt am Main angehalten und befindet sich auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft Zwickau. Die Griffschalen gehören wahrscheinlich zu einer Pistole Luger P08. Der Tatverdächtige ist im Besitz einer Waffenbesitzkarte.
Im Rahmen der Suche nach Beweismitteln zu der in Rede stehenden Straftat wurden bei dem Beschuldigten (m/31/deutsch) Mobiltelefone und Notebooks sichergestellt.
Bei der Durchsuchung wurden Hinweise zu weiteren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Insgesamt wurden ca. 200 Asservate als Zufallsfunde sichergestellt.
Der Beschuldigte verfügt über einen Metalldetektor und gab an, dass er als sogenannter Sondengänger detekten geht. Eine schriftliche Genehmigung zur Entfernung von Kulturgütern, wozu auch einzelne Fundstücke gehören, konnte er nicht vorzeigen.
Unter den Asservaten befinden sich Waffen und Waffenteile, die im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Waffengesetz stehen könnten. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen wurden zudem erlaubnisfreie Waffen sichergestellt, welche nicht sachgerecht aufbewahrt wurden.
Darüber hinaus wurde eine Vielzahl nationalsozialistischer Devotionalien sichergestellt, wo es sich zum Teil um Asservate aus Sondengängen handelt.
Mit dem Metalldetektor auf Schatzsuche zu gehen bedarf einer Erlaubnis des Landesamtes für Archäologie und ist unter Umständen aber ein illegales oder gefährliches Hobby und unterliegt klar definierten Regeln.
Sondengänger, die Kriegsmaterialien von ihren Fundorten entfernen, verstoßen nicht nur gegen das Strafgesetzbuch und das Sächsische Denkmalschutzgesetz, sondern ggf. auch gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe und das Waffengesetz. Darüber hinaus bringen sie sich und ihre Mitmenschen möglicherweise bei unsachgemäßem Transport und unsachgemäßer Lagerung der explosiven Fundstücke in Gefahr.
Wenn archäologische Objekte gefunden werden, müssen diese bei der Denkmalschutzbehörde gemeldet werden.
Alle sichergestellten Waffen und Waffenteile bedürfen nun einer waffenrechtlichen Begutachtung.
- PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum
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