Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 27-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u. a. wegen Privatwohnungseinbruchsdiebstahls in drei Fällen erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 07.08.2021 zwischen 09:30 und 21:30 Uhr Zutritt zu einem Einfamilienhaus in der Boltenhagener Straße in 01109 Dresden verschafft zu haben, indem er die Terrassentür im Erdgeschoß aufhebelte, anschließend das Einfamilienhaus betrat und das gesamte Haus nach Wertgegenständen durchsuchte.
In der Folge soll der Beschuldigte u. a. Schmuck, Uhren und Meissner Porzellan im Gesamtwert von ca. 10.000 Euro sowie mehr als 5.000 Euro Bargeld entwendet haben, um die Gegenstände für sich zu behalten oder zu veräußern. Durch den Einbruch entstand zudem ein Sachschaden von über 2.000 Euro.
Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, sich gemeinsam mit einem anderweitig verfolgten Mittäter (einem 22-jährigen Deutschen) zwischen dem 07.08.2021 und dem 08.08.2021 Zutritt zu einem Einfamilienhaus in der Schulgasse in 01728 Bannewitz verschafft zu haben, indem sie die Terrassentür im Erdgeschoß aufhebelten, anschließend das Einfamilienhaus betraten und das gesamte Haus nach Wertgegenständen durchsuchten.
In der Folge sollen der Beschuldigte und sein Mittäter u. a. Schmuck, Elektronik, ein Fernglas und Bargeld im Gesamtwert von ca. 10.000 Euro entwendet haben, um die Gegenstände für sich zu behalten oder zu veräußern. Durch den Einbruch entstand zudem ein Sachschaden in bislang unbekannter Höhe.
Dem Beschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, sich gemeinsam mit dem anderweitig verfolgten 22-jährigen Mittäter zwischen dem 25.10.2021 und dem 28.10.2021, 11:00 Uhr Zutritt zu einem Einfamilienhaus Am Rasen, in 01109 Dresden verschafft zu haben, indem sie die Terrassentür im Erdgeschoß aufhebelten, anschließend das Einfamilienhaus betraten und das gesamte Haus nach Wertgegenständen durchsuchten.
In der Folge sollen der Beschuldigte und sein Mittäter u. a. Bargeld, Geldkarten samt PIN, Münzen und Schmuck im Gesamtwert von ca. 2.000 Euro entwendet haben, um die Gegenstände für sich zu behalten oder zu veräußern. Durch den Einbruch entstand zudem ein Sachschaden von etwa 3.000 Euro.
Der Beschuldigte wurde am 29.10.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 29.10.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft. Er stand zu den Tatzeiten unter Bewährung und hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
Der 22-jährige Mittäter, der an zwei Einbrüchen mitgewirkt haben soll, befindet sich ebenfalls seit dem 29.10.2021 in Untersuchungshaft. Gegen ihn wurde bereits Ende Dezember 2021 in einem gesonderten Verfahren Anklage zum Amtsgericht Pirna – Schöffengericht – erhoben. Er ist ebenfalls vorbestraft und stand bei Begehung der Taten unter Bewährung.
Seit dem 1. Juli 2021 bis heute wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Dresden 205 Einbrüche in Einfamilienhäuser gezählt, davon 118 im Stadtgebiet Dresden und 87 im Umland. Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden arbeiten mit Hochdruck daran, diese Fälle zeitnah aufzuklären.
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