Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen eine 38-jährige Deutsche Anklage zum Landgericht Dresden - Schwurgericht - u. a. wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Der Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 19.09.2021 gegen 01:45 Uhr mit einem Küchenmesser bewaffnet zur Wohnung ihres 49-jährigen ehemaligen Lebensgefährten in der Bohnitzscher Straße in Meißen begeben zu haben, um diesen zu töten. Hierzu soll sich die Beschuldigte zunächst gewaltsam Zutritt zum Haus und zur Wohnung des schlafenden Geschädigten verschafft haben, indem sie die Glasscheibe der Haustür einschlug und die Wohnungstür eintrat.
In der Absicht, den zwischenzeitlich erwachten Geschädigten tödlich zu verletzen, soll die Beschuldigte zweimal in Richtung des Geschädigten gestochen haben. Der Geschädigte konnte beiden Stichen ausweichen und erlitt nur eine kleine Schnittwunde am Bauch. Dem Geschädigten gelang es, der Beschuldigten das Messer aus der Hand zu schlagen. Die Beschuldigte erkannte, dass sie den Geschädigten ohne das Messer nicht mehr tödlich verletzen konnte und verließ den Tatort.
Die Beschuldigte wurde am 19.09.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 19.09.2021 Haftbefehl gegen die Beschuldigte erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Die Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Sie hat sich zu den Tatvorwürfen geständig eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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