Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 37-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dem 24-jährigen Geschädigten am 17.10.2021 gegen 22:15 Uhr auf der Fellbacher Straße in Meißen in Tötungsabsicht mehrfach mit einem Messer in den Brustkorb gestochen zu haben.
Nachdem der Geschädigte infolge der Verletzungen zusammengebrochen war, ließ der Beschuldigte von weiteren Tätlichkeiten ab. Dabei erkannte der Beschuldigte, dass er den Geschädigten noch töten könnte. Er ließ gleichwohl von weiteren Angriffen ab und bemühte sich um die Rettung des akut lebensbedrohlich verletzten Geschädigten, so dass er vom Versuch eines Tötungsdelikts strafbefreiend zurückgetreten ist. Der Geschädigte erlitt Verletzungen im Bauchraum und am Rumpf. Er konnte nur durch eine sofortige Notoperation gerettet werden.
Der Beschuldigte wurde am 17.10.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 18.10.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist nicht einschlägig vorbestraft. Er hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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