Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Iraker (30 und 38 Jahre) Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht – wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes erhoben.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am Morgen des 14.10.2017 ihre zur Tatzeit 22-jährige Schwester – die nicht mit einem Angriff rechnete – in deren Wohnung in Dresden-Johannstadt erstickt zu haben.
Nach umfangreichen und komplexen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden – unter Einbindung des Landeskriminalamtes Sachsen – hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden im Juni 2021 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden Europäische Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen.
Der 38-jährige Beschuldigte wurde am 01.07.2021 in Finnland festgenommen und befand sich bis 27.07.2021 in Auslieferungshaft. Seit der erfolgten Auslieferung wird die Untersuchungshaft vollzogen. Der 30-jährige Beschuldigte befindet sich derzeit in Italien in anderer Sache in Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft im hier geführten Verfahren ist als Überhaft notiert.
Die Beschuldigten sind nicht vorbestraft. Beide Beschuldigte haben sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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