Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen eine 20-jährige Deutsche und einen 33-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – u. a. wegen erpresserischen Menschenraubs, schweren Raubes, schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Die beiden Beschuldigten sollen vor dem 27.08.2021 den Entschluss gefasst haben, einen 20-jährigen Mann unter einem Vorwand in die Wohnung der 20-jährigen Beschuldigten zu locken, um ihn dort zu fesseln und ihm unter Androhung von Gewalt und Drohungen sowie unter Verwendung von Waffen Wertgegenstände wegzunehmen und ihn zur Überweisung von Geld an die Beschuldigten zu veranlassen.
Die 20-jährige Beschuldigte soll über eine Dating-Plattform Kontakt zu dem Geschädigten aufgenommen haben und ihm in Aussicht gestellt haben, sexuelle Handlungen mit ihm durchzuführen. Unter diesem Vorwand traf sich die 20-jährige Beschuldigte am frühen Abend des 27.08.2021 mit dem Geschädigten und lockte ihn in ihre Wohnung in Dresden-Friedrichstadt. Dort wartete bereits der 33-jährige Beschuldigte.
Im Laufe des Abends sollen die Beschuldigten den Geschädigten gefesselt und ihn anschließend über mehrere Stunden misshandelt haben. So sollen die Beschuldigten den Geschädigten u. a. mehrfach geschlagen, getreten, mit Reinigungsmitteln besprüht, mit Gegenständen beworfen, mit zwei Messern leicht in die Haut geritzt und ihm für mehrere Sekunden eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt haben. Der Geschädigte hatte große Angst und erlitt Schmerzen sowie mehrere Schnittverletzungen.
Die Beschuldigten sollen die aussichtslose Lage des Geschädigten ausgenutzt haben, um ihm sein Handy im Wert von etwa 350 Euro zu entwenden. Zudem sollen die Beschuldigten den Geschädigten gezwungen haben, ihnen etwa 400 Euro zu überweisen.
Beide Beschuldigte wurden am 28.08.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 29.08.2021 Haftbefehl gegen beide Beschuldigte erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Die Beschuldigten befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die 20-jährige Beschuldigte ist bereits erheblich und teilweise einschlägig vorbestraft. Der 33-jährige Beschuldigte ist geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Beide Beschuldigte haben sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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