Rund 400 Studierende der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) werden ab Dienstag, 14. Dezember 2021, die Dienststellen der sächsischen Polizei verstärken. Durch diese Maßnahme sollen die Polizeireviere im Freistaat Sachsen bei der Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung unterstützt werden.
Zu diesem Zweck wird das Studium an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/Oberlausitz bis zum 7. Januar 2022 unterbrochen. In diesem Zeitraum ursprünglich geplante Studienzeit und -inhalte gehen dabei nicht verloren, sondern werden im Laufe des Studienjahres nachgearbeitet.
Zum Einsatz kommen etwa 400 Studierende, die sich im zweiten und abschließenden dritten Jahr ihres Bachelorstudiums befinden. Rund 160 von ihnen sind bereits fertig ausgebildete und diensterfahrene Polizisten, sogenannte Aufstiegsbeamte, die sich im Rahmen des Studiums für einen Laufbahnwechsel in den gehobenen Polizeivollzugsdienst qualifizieren.
Der Fokus des Einsatzes liegt darin, die Kontrolltätigkeit zur Einhaltung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung zu unterstützen. Die Studierenden kommen sachsenweit in den Polizeidienststellen, dort vorwiegend in den Polizeirevieren und möglichst wohnortnah zum Einsatz. Über den konkreten Einsatz und die damit verbundene Aufgabenwahrnahme entscheiden die Polizeidirektionen in eigener Zuständigkeit.
Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar:
„Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass die sächsische Polizei in dieser dramatischen Pandemie-Lage ihren Beitrag im Freistaat Sachsen leistet. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf ihre Polizei verlassen.
Ich bin den Studierenden unserer Hochschule dankbar für ihren Einsatz, aus dem sie sicherlich auch wertvolle Praxiserfahrungen wieder zurück mit in ihr Studium nehmen werden. Betonen möchte ich, dass der Einsatz unserer Studierenden nichts mit etwaigen personellen Engpässen in den Dienststellen zu tun hat. Das Infektionsgeschehen hat zwar auch vor der sächsischen Polizei nicht Halt gemacht, aber bislang war und ist unsere Handlungs- und Einsatzfähigkeit gegeben.
Die allermeisten Bürgerinnen und Bürger halten sich an die bestehenden Regelungen und unterstützen damit am besten unsere Polizeiarbeit.
Gleichwohl sind wir in diesen Tagen vor allem bei einer Vielzahl unzulässiger Versammlungen gefragt und gefordert. Bei allem Unmut darüber wissen meine Kolleginnen und Kollegen, dass das Versammlungsrecht derzeit eingeschränkt, aber nicht außer Kraft gesetzt ist. Wir schauen deshalb nicht weg! Vielmehr setzen wir in unseren Einsätzen auf Kommunikation und die Vernunft der Menschen.
Dort, wo diese nicht gegeben sind, müssen die Teilnehmer damit rechnen, dass die geltenden Regelungen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit konsequent durchgesetzt werden. Die Polizei lässt sich nicht an der Nase herumführen und wird bei denen, die es nicht begreifen oder akzeptieren wollen, robust und entschieden handeln. Wer an solchen Demonstrationen teilnimmt und Ordnungswidrigkeiten begeht, muss wissen: Es wird teuer!“
Hintergrundinformationen, Zahlen und Fakten
- Im Freistaat Sachsen erfolgen die Kontrolltätigkeiten des Polizeivollzugsdienstes zur Durchsetzung der Bestimmungen der aktuellen Corona-Schutz-Verordnungen bzw. der Corona-Notfall-Verordnung grundsätzlich in Umsetzung des Amts- und Vollzugshilfeersuchens des Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
- Für die Kontrolltätigkeiten wurden von der sächsischen Polizei Einsatzkonzeptionen für gemeinsame Kontrollen mit der Bundespolizei und den Ordnungsämtern entwickelt. Die Kontrolltätigkeiten erfolgten lageangepasst und nach regionalen Schwerpunkten. Dies waren insbesondere Versammlungen, Großveranstaltungen und Amtshilfemaßnahmen aus konkretem Anlass, wie beispielsweise die Kontrolle der Einhaltung angewiesener Quarantänemaßnahmen. Mit Erlass der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 und der damit verbundenen teilweisen Einführung des 2G-Optionsmodells waren auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Forderungen nach mehr Kontrollen weiterführende Maßnahmen zur Durchsetzung der Bestimmungen der Corona-Notfall-Verordnung einzuleiten.
- Der Polizeivollzugsdienst wurde mit Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern angewiesen, die Kontrolltätigkeiten zusätzlich durch die Bildung gemeinsamer Kontrollteams zu unterstützen. Unter Federführung der Landkreise bzw. Kreisfreien Städte wurden pro Landkreis bzw. Kreisfreie Stadt mindestens je drei gemeinsame Kontrollteams mit Vertretern der zuständigen Ordnungsämter, der Gesundheitsämter sowie der Landespolizei gebildet. Zielstellung war und ist eine für die Bevölkerung spürbare und öffentlichkeitswirksame Erhöhung der Präsenz im Zusammenhang mit den Kontrollen der 2G-/3G-Regeln der Corona-Notfall-Verordnung.
- Im Ergebnis wurden zwischen der 46. und 48. Kalenderwoche sachsenweit 1.756 Kontrollen durch die sächsische Polizei im Rahmen alltäglichen Streifentätigkeit vollzogen und 250 Kontrollen in gemeinsamen Kontrollteams durchgeführt. Dabei wurden 2.269 mündliche Verwarnungen ausgesprochen, 87 Verwarngelder erhoben sowie 1.215 Bußgeldverfahren eingeleitet.
- Soweit polizeilich bekannt, fanden am vergangenen Montag, 6. Dezember 2021, im Freistaat Sachsen insgesamt 82 Versammlungen/Ansammlungen mit Corona-Bezug mit insgesamt 6.800 Teilnehmern statt. Es wurden 1.033 Ordnungswidrigkeiten, überwiegend wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Notfallverordnung, sowie 60 Straftaten angezeigt. Insgesamt hatten die Polizeidirektionen zur Absicherung etwa 2.440 eigene und unterstellte Kräfte im Einsatz. Am vergangenen Dienstag wurden sachsenweit sieben Versammlungen mit rund 250 Teilnehmern festgestellt, dabei wurden 25 Bußgeldanzeigen gefertigt. Am gestrigen Mittwoch wurden im gesamten Freistaat neun Versammlungen mit insgesamt rund 80 Teilnehmern polizeibekannt, die durch Ansprache, Belehrungen und Platzverweisen aufgelöst worden.
- Mit Stand vom 9. Dezember 2021 befanden sich 723 Bedienstete der sächsischen Polizei (dazu zählen neben Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzugsdienst auch Beamtinnen und Beamte in Ausbildung/Studium, Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie tarifbeschäftigtes Personal) in Quarantäne. Von den heute 780 in Quarantäne befindlichen Polizeibediensteten waren nachweislich 505 mit dem Corona-Virus infiziert.
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