Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 41-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erhoben.
Der Beschuldigte soll sich Anfang 2021 entschlossen haben, sich durch gewinnbringenden An- und Verkauf von Betäubungsmitteln eine regelmäßige Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 29.07.2021 in dem von ihm genutzten Wohnhaus in Radebeul und den sich auf dem dazugehörenden Grundstück befindlichen Nebengebäuden Marihuana und andere Betäubungsmittel zum Weiterverkauf aufbewahrt und Cannabispflanzen angebaut zu haben. Bei einer am 29.07.2021 erfolgten Durchsuchung wurden im Wohnhaus und im Schuppen etwa 500 Gramm Marihuana gefunden.
Zudem wurden in den Dachkammern des Wohnhauses, im Schuppen, im Gewächshaus und in einem Wollschweingehege insgesamt über 200 meist noch junge Cannabispflanzen festgestellt. Im Wohnhaus wurden zudem eine funktionsfähige Armbrust mit einem einliegenden, noch nicht gespannten Pfeil, eine Schreckschusspistole mit acht Knallkartuschen und ein Baseballschläger gefunden.
Der Beschuldigte wurde am 29.07.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 30.07.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft. Er hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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