Am Mittwochabend, kurz vor Mitternacht, wurden zwei Funkstreifen in die Leipziger Südvorstadt entsandt, nachdem durch einen Zeugen im Bereich Hohe Straße/Floßplatz eine Auseinandersetzung beobachtet worden war. Beim Eintreffen konnte eine Streifenwagenbesatzung zwei Männer (35, 48, rumänisch) mit sichtbaren Verletzungen sowie den Zeugen antreffen.
In Tatortnähe konnten zwei weitere Männer (31, 38, beide deutsch) festgestellt werden. Ausgehend von den vorliegenden Erkenntnissen wurde gegen die beiden Letztgenannten ein Ermittlungsverfahren des Tatvorwurfes der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) eingeleitet. Da es während des Tatgeschehens seitens der nunmehr Beschuldigten auch zu fremdenfeindlichen Äußerungen gegenüber den Geschädigten gekommen sein soll, wurden gegen diese zusätzlich Ermittlungen wegen des Tatvorwurfes der verhetzenden Beleidigung (§ 192a StGB) aufgenommen.
Während der Anzeigenaufnahme gaben sich die beiden Beschuldigten als Polizeibeamte der Polizeidirektion Leipzig zu erkennen, die privat unterwegs waren. Der 38-jährige Beschuldigte erstattete zugleich Anzeige gegen den 35-Jährigen (rumänisch) wegen des Tatvorwurfs des Diebstahls und der Körperverletzung. Es wird dem Hinweis nachgegangen, wonach der nunmehr auch beschuldigte 35-Jährige die Geldbörse gestohlen haben und ebenfalls körperlich übergriffig geworden sein soll.
Da der 38-Jährige auch während der Fallbearbeitung die Geschädigten weiterhin fremdenfeindlich beleidigte und sich auch ehrverletzend gegenüber den eingesetzten Streifenbeamten geäußert haben soll, wird zusätzlich du den bereits ausgeführten Tatbeständen auch wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB ermittelt.
Nach den Feststellungen der Streifenbeamten standen alle Beteiligte sichtbar unter dem Einfluss von Alkohol. Der 38-Jährige wurde zur Behandlung seiner Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Die weiteren Beteiligten wurden vor Ort durch den Rettungsdienst erstversorgt. Gegen den 35-jährigen Beschuldigten und zugleich Geschädigten (rumänisch) bestand ein offener Haftbefehl zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe für eine bisher nicht bezahlte Geldstrafe. Die Ersatzfreiheitsstrafe wendete er durch die Begleichung der Geldforderung ab.
Gegen beide betroffene Polizeibeamte wurden neben den aufgeführten strafrechtlichen Ermittlungen auch Disziplinarverfahren eingeleitet.
Die durch die Kriminalpolizeiinspektion Leipzig geführten Ermittlungen dauern an.
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